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Responsa

Stand 27. Juni 2023

hebr. שאלות ותשובות / Sheʾelot u-Teshuvot („Fragen und Antworten“)

Responsa sind von jüdischen Rechtsgelehrten verfasste Gutachten, die auf eine Anfrage zu in der Regel halachischen (jüdisch-rechtlichen) Themen erstellt werden.

Da das jüdische Recht ein alle Lebensbereiche umfassendes Recht ist, existieren auch Responsa zu den unterschiedlichsten Themenbereichen. So liegen zum Beispiel sowohl Responsa zu rein rituellen Themen (wie z.B. Regelungen zum Schabbat oder Feiertagen, Gebeten und Speisevorschriften) als auch zu Regelungen in Fragen des Erbrechts, zur Ehe und zu Scheidungen oder zum Schadensersatz vor. Neben Responsa, in denen Entscheidungen in den unterschiedlichen rechtlichen Bereichen ausgeführt werden, gibt es andere, in denen Bibel- und Talmudstellen erklärt werden (Midrasch). Auch Belege für und Begründungen von in Rechtswerken zu findenden Vorschriften werden in Responsa angeführt. Des Weiteren werden in Responsa frühere Rechtsentscheidungen, die in den unterschiedlichen Bereichen des jüdischen Rechts getroffen wurden, auf ihre Richtigkeit untersucht (vgl. Kramp-Seidel 2022b, 25). Beeinflusst wird die Themenwahl in Responsa maßgeblich durch die Zeitumstände und Kontexte, da es in vielen Responsa um die praktische Anwendbarkeit des jüdischen Rechts geht (vgl. 3). Nichtsdestotrotz werden auch Responsa zu rein theoretischen Fragestellungen behandelt.

1. Einleitung

Die Responsaforschung lässt sich in verschiedene Kategorien einteilen: Einen wichtigen Anteil an der bisherigen Responsaforschung macht die Sammlung und Edition von Responsa – auch in Übersetzungen – sowie dem Erstellen von Hilfsmitteln und Indices (z.B. Elon 1981–1987; Passamaneck 1979; Lifshitz/Schochetman 1997) aus. Liegen Sammlungen in Übersetzungen vor, sind in der Regel Responsa von einem Respondenten oder Responsa nach gewissen Themenschwerpunkten zusammengestellt worden (vgl. Kramp-Seidel 2022b, 11). Zudem werden Responsa als historische Quelle zur Analyse und Darstellung (sozio-)historischer Themen genutzt (z.B. Epstein 1925; Eidelberg 1962; Assaf 1943; Rosenzweig 1975; Richter 1992). Diesen Ansatz erweitern und differenzieren insbesondere Stephen M. Passamaneck und Barbara Mattes (vgl. Mattes 2003; Passamaneck 1974; Grundmann 2018, 164; Kramp-Seidel 2022b, 11). Ein weiterer Fokus liegt auf der Untersuchung von Responsa als Quelle zur Geschichte der Halacha (i.e. des jüdischen Rechts) (z.B. Katz 1983; Soloveitchik 1970–1971, 203–268; Passamaneck 1977, 265–299).

Des Weiteren werden Responsa als literarische Texte analysiert. Als Vertreter dieses Ansatzes sind insbesondere Peter Haas (z.B. Haas 1996) und Mark Washofsky (Washofsky 1994; Washofsky 2004; Washofsky 2007; Washofsky 2014) zu nennen. Letzterer verortet seine Untersuchungen von Responsa im Law-as-Literature-Movement. Washofsky verweist in diesem Zusammenhang auf drei wichtige literarische Mittel, die ein Respondent nutzt, um den Adressaten von seiner Entscheidung zu überzeugen: Narration, Interpretation und Rhetorik (vgl. Washofsky 1994, 368–386, Washofsky 2014, 161–167).

2. Stellung und Funktion von Responsa innerhalb des jüdischen, posttalmudischen Rechts

Die Responsa-Literatur bildet zusammen mit der Kodifikationsliteratur und der Kommentarliteratur einen der drei wesentlichen Zweige der posttalmudischen Rechtsliteratur. Unterschiede sind zwischen den einzelnen Zweigen erkennbar: Den geringsten Praxisbezug besitzt die Kommentarliteratur, da dort Erklärungen, zumeist des Talmuds, zum Verständnis des jüdisch-rechtlichen Materials für primär akademische Zwecke im Vordergrund stehen (Elon 1994, 1456). Prominente Beispiele für diesen Literaturzweig sind der Raschi-Kommentar zum Babylonischen Talmud, verfasst von Rabbi Solomon ben Isaac (1041–1105) mit dem Akronym Raschi, sowie die Tosafot, die zu einem Großteil von Raschis Enkeln verfassten Kommentare zum Babylonischen Talmud sowie zum Raschi-Kommentar (vgl. Stemberger 92011, 241 f.; Elon 1994, 1116–1120). Auch die Kodifikationsliteratur ist wenig praxisnah ausgerichtet, da Kodifikatoren auf Grundlage des Studiums des jüdisch-rechtlichen Materials primär auf theoretischer Ebene ihre Schlüsse ziehen und Entscheidungen treffen (Elon 1994, 1456). Bekannte Kodifikationswerke sind das Sefer ha-Halakhot des Isaak Alfasi (11. Jh.), die Mischne Torah des Maimonides (12. Jh.) und der Schulchan Aruch des Joseph Caro (16. Jh.). Im Vergleich zur Kommentar- und Kodifikationsliteratur weist die Responsaliteratur einen starken Praxisbezug auf, da eine Vielzahl der Responsa zu jüdisch-rechtlichen Alltagssituationen verfasst wurde und wird (Elon 1994, 1457).

Laut Elon zieht die Mehrheit der jüdischen Rechtsgelehrten die rechtlichen Regeln, die auf Responsa fußen, den in Kodifikationswerken zu findenden Regeln vor, sodass auch bei bestehenden Widersprüchen zwischen den Regeln Responsa bevorzugt werden. Einen wesentlichen Grund hierfür erkennt Elon in der Praxisnähe der Responsa (vgl. Elon 1994, 1458).

Da in Responsa vielfach die Anwendbarkeit von jüdischem Recht im Alltag im Vordergrund steht, bilden Responsa die mit Abstand umfangreichste jüdische Rechtsliteraturgattung.

Trotz des in der Sekundärliteratur beschriebenen Praxisbezugs von Responsa ist es wichtig, nicht generell von ihm auszugehen. Auch in Bezug auf Themenbereiche, die eine praktische Relevanz besitzen, können nichtsdestotrotz Anfragen auf rein theoretischer Basis zur Erläuterung eines Sachverhaltes gestellt werden. Dies liegt insbesondere dann nahe, wenn Anfragen zu Themenbereichen gestellt werden, in denen aufgrund eines langen Postwegs und zeitlicher Fristen (Feiertage etc.) nicht von einer praktisch vorliegenden Frage ausgegangen werden kann. Auch bei Anfragen zur Tauglichkeit von geschlachtetem Vieh, insbesondere in Zeiten ohne Kühlschränke und Tiefkühltruhen und angesichts langer Zustellwege der Briefe, ist oftmals von in der Theorie behandelten Themen auszugehen (vgl. Weinryb 1967, 410).

3. Die Responsa-Zentren im Wandel der Zeit

Innerhalb der jüdischen Rechtsgeschichte sind unterschiedliche Epochen zu differenzieren, die sich wiederum in kleinere Zeiteinheiten einteilen lassen. Drei große Epochen lassen sich unterteilen: Die Epoche der Geonim (ca. 7.–11. Jh.), die der Rischonim (ca. 11.–16. Jh.) und die der Acharonim (ab dem 16. Jh.). Die erstgenannte Epoche erhält ihren Namen durch die Leiter bzw. Vorsteher der Talmudakademien in Babylonien, die als Geonim (sg. Gaon) bezeichnet werden. In dieser Frühform des Responsawesens besaßen die Talmudakademien eine geistige Vormachtstellung (Elon 1994, 1468–1469), sodass sich die anderen Gemeinden in der Diaspora mit ihren Fragen an die Talmudakademien wandten. In der Zeit der Geonim sind Responsa Kollektiventscheidungen, da die Responsa nicht von einer Einzelperson oder dem Vorsteher der Talmudakademie allein verfasst wurden, sondern die Frage in der Akademie diskutiert wurde. Der größte schriftliche Austausch in dieser Zeit, soweit er bis heute nachgewiesen werden kann, fand zwischen den Gemeinden in Nordafrika und Spanien im Westen und den babylonischen Talmudakamien im Osten statt. Jedoch wurden die beiden zentralen Talmudakademien in Sura und Pumbedita nicht zur selben Zeit in gleichem Maße mit Anfragen bedacht. Im 8. und 9. Jahrhundert wurde die Mehrheit der Fragen an die Akademie in Sura aufgrund ihrer herausragenden Stellung in dieser Zeit geschickt. In der späteren Zeit der gaonäischen Epoche wurden jedoch die meisten Responsa von der Akademie in Pumbedita unter der Leitung der Geonim Rav Sherira Gaon und Rav Hai Gaon verschickt (Assaf 1955, 212). Mit Ablauf dieser Epoche endete die Hegemonie der Talmudakademien und neue lokale, kleinere Zentren entstanden, von denen keines eine besondere Stellung und Autorität über die anderen innehatte. Des Weiteren verfassten ab der Epoche der Rischonim (Hebr.: die ersten Gelehrten) lokale Rechtsgelehrte Responsa, sodass sie ab diesem Zeitpunkt Einzelentscheidungen darstellen (vgl. Grundmann 2018, 165–166). Dies hatte zur Folge, dass im Laufe der Zeit Responsa im Allgemeinen elaborierter wurden, da die Respondenten (Verfasser eines Responsums; nicht als Funktionstitel zu verstehen) anfingen, ihre Entscheidungen ausführlich zu begründen oder sie zuweilen als Rechtsableitung zu inszenieren. Auch das Aufkommen von Bescheidenheitsformeln in Einleitungen der Responsa ist zuweilen erkennbar. Doch lassen sich graduelle oder auch deutlichere Unterschiede in der Form und im Aufbau erkennen: Insbesondere zu Beginn der neuen Epoche sind noch sehr kurze Responsa mit wenigen Erklärungen auszumachen, die gelegentlich nur aus einem oder zwei Worten bestehen (vgl. Elon 1994, 1477, siehe dort auch FN 80).

Nach Blütejahren der jüdischen Gelehrsamkeit in Nordafrika bis zum 11. Jh. wurde zwischen dem 12. und 14. Jh. die Mehrzahl der Responsa in den Regionen des heutigen Spanien, Deutschland und Frankreich verfasst. Mit dem Ende des 14. Jahrhunderts wurde erneut Nordafrika ein wichtiger geographischer Raum, in dem zahlreiche Responsa entstanden; dies geschah aus verschiedenen Gründen. Als wesentliche Faktoren für den Zerfall der vorherigen Zentren und den erneuten Aufstieg Nordafrikas als jüdisches Zentrum sind sowohl die Verbannung der Juden in Frankreich im Jahre 1306 sowie die großen Verfolgungen in Spanien im Jahre 1391 zu nennen (vgl. Elon 1994, 1478, und auch Freehof 1973, I, 34–37).

In the tenth and eleventh centuries, halakhic scholars had migrated from North Africa to Spain, where they established a renowned center for the study of Torah; at the end of the fourteenth century, Spanish Jewry reciprocated the favour to the Jews of North Africa when two of Spain’s leading halakhic authorities settled in North Africa, where they inaugurated in the responsa literature a period of immense creativity extending over hundreds of years (Elon 1994, 1479).

Im 15. Jh. wurde neben Nordafrika Italien ein wichtiges Zentrum für das Responsawesen, resultierend aus einer starken Migrationsbewegung von den heutigen deutschen und spanischen Gebieten nach Italien (Elon 1994, 1479).

Durch die Vertreibung der Juden aus Spanien Ende des 15. Jahrhunderts sowie durch Verfolgungen und Pogrome in Deutschland setzten weitere Flucht- und Exilbewegungen ein, die die Gründung neuer wichtiger Zentren in anderen Ländern zur Folge hatten. Wichtige geographische Räume im 16. Jh. – der Anfangszeit der Epoche der Acharonim (Hebr.: die späteren Gelehrten) –, in denen eine Vielzahl an Responsa entstanden, waren beispielsweise Palästina, Ägypten und Polen (vgl. Elon 1994, 1482–1484 sowie 1486–1488 und Freehof 1973, I, 37–41). Im 17. Jh. wurde Deutschland – neben dem Balkan und Ländern unter türkischer Herrschaft – erneut ein wichtiges Zentrum für das Responsawesen. Da zu dieser Zeit einige jüdische Rechtsgelehrte sowohl in Polen als auch in Deutschland wirkten, können im 17. Jh. Polen und Deutschland als ein gemeinsames Zentrum verstanden werden (vgl. Elon 1994, 1489). Diese genannten geographischen Räume bestanden als bedeutende Responsa-Zentren auch im 18. und 19. Jh. weiter (Elon 1994, 1489–1491). Hinzu kamen im 19. Jh. Galizien und Ungarn als weitere wichtige geographische Räume (vgl. Elon 1994, 1495; Freehof 1973, I, 41–43). Durch die Verbreitung der kommunistischen Herrschaft in Osteuropa ab den 1920er Jahren kamen dort die größeren Lehrzentren zum Erliegen, während in westlichen europäischen Ländern noch Responsa verfasst wurden. Während der Shoah wurden die jüdischen Lehrzentren in Europa in den 1940er Jahren jedoch vollends zerstört. Seit den 1940er Jahren und insbesondere seit der Staatsgründung Israels im Jahr 1948 sind die USA sowie Israel die großen Zentren, in denen Responsa verfasst werden (vgl. Elon 1994, 1496 f.).

Die Mehrzahl der Responsa wurde in den Responsa-Zentren auf Hebräisch geschrieben. Aufgrund der Zitate aus den Talmudim und Kodifikationswerken ist eine nicht geringe Zahl aramäischer Passagen zu finden, zumal ein großer Teil der rabbinischen Quellen mit den für sie üblichen Standardformulierungen eingeleitet wird, die nicht nur auf Hebräisch, sondern ebenfalls auf Aramäisch verfasst sind. Daneben sind Responsa aufgrund der beschriebenen geographischen Räume, in denen Respondenten wirkten, zum Teil in der Sprache ihres jeweiligen kulturellen Umfelds verfasst. Beispielsweise sind in der Epoche der Geonim und in der Anfangszeit der Epoche der Rischonim eine Vielzahl der Responsa auf Arabisch abgefasst worden, wie die Responsa des Isaak Alfasi und des Maimonides, die in späterer Zeit ins Hebräische übersetzt wurden (vgl. Freehof 1973, I, 31 und 54; Shefer 1967, 21–27). Der Einfluss der jeweiligen Umweltkultur auf Responsa zeigt sich nicht nur an einem gelegentlichen Verfassen der Responsa in der Umweltsprache der Respondenten. Vielmehr sind die Inhalte von Responsa auch durch die Zeit- und Umweltkontexte, in denen sie entstanden sind, maßgeblich geprägt. Ein ab dem Mittelalter durch die Umwelt und Zeitumstände aufkommendes Thema in Spanien oder Nordafrika ist zum Beispiel die Frage der rechtlichen Stellung von Conversos. Aufgrund der Zwangskonversionen zum Christentum in Spanien und Portugal im Zuge der Inquisition entstanden viele Responsa, die sich mit rechtlichen Problemen in diesem Zusammenhang auseinandersetzten. Eine Vielzahl der als Conversos oder auch im Hebräischen als Anusim bezeichneten Zwangskonvertierten blieb innerlich dem Judentum treu (Elon 1994, 1478). Dadurch kamen einige rechtliche Fragen auf, da zahlreiche Vorschriften von diesen Conversos nicht entsprechend des jüdischen Rechts befolgt werden konnten. Insbesondere nach der Vertreibung der Juden aus Spanien 1492 fanden in anderen Ländern, in denen sich Juden niedergelassen hatten, Diskussionen statt, wie man mit den sogenannten Anusim aus Ländern wie Spanien umgehen oder sie rechtlich bewerten sollte. Es gab Anfragen zur möglichen Gültigkeit von Ehen, die in Kirchen und nicht entsprechend des jüdischen Ritus vollzogen worden waren, und zum rechtlichen Status von Kindern von Zwangskonvertierten (vgl. Freehof 1973, I, 36). Ebenso wurde die Frage gestellt, ob Anusim wie Andersgläubige bewertet werden sollten, sodass auch Wein bei der Berührung durch Conversos verboten ist oder ob die Frauen ein rituelles Untertauchen (bei der Konversion) wie eine Nichtjüdin vornehmen müssten (vgl. Maharitatz Ha-Chadashot 107). Somit wurde aufgrund des in dieser Region und Zeit vorherrschenden Drucks durch die christliche Herrschaft eine rechtliche Neubewertung von Juden vorgenommen, die zum christlichen Glauben übergetreten waren.

Ein weiteres Beispiel Ende des 18. Jahrhunderts/Anfang des 19. Jahrhunderts zeigt ebenfalls, wie räumliche und zeitliche Umstände Einfluss auf die Themenwahl hatten. Aufgrund der Emanzipation und des Endes jüdischer gerichtlicher Autonomie in den aschkenasischen Regionen (in nord-, mittel- und osteuropäischen Gebieten) änderte sich dort der thematische Fokus in Responsa, da große Teile des jüdischen Rechts nicht mehr praktisch angewendet werden konnten. Insbesondere zivil- und strafrechtliche Themen waren in diesen Gegenden kein Gegenstand von Responsa mehr. Auch Ereignisse wie beispielsweise die jüdische Aufklärung (Haskala), die Reformbewegung sowie technische Erfindungen generierten eine Vielzahl an Fragen zum jüdischen Ritus, wie Regelungen zu Gebeten, Feiertagen oder zum Schlachten. Daneben waren auch Fragen zu Ehe- und Scheidungsfragen sowie der Leviratsehe (i.e. Ehe des Bruders eines kinderlos Verstorbenen mit der Witwe) Gegenstand von Responsa im aschkenasischen Raum. Im Gegensatz dazu besaßen Juden im Osmanischen Reich und Nordafrika weiterhin gerichtliche Autonomie, sodass in diesen Regionen weiterhin eine große Zahl an Responsa zum Zivil- und Strafrecht entstanden (vgl. Elon 1994, 1491f.).

4. Formen, Aufbau und Argumentation gaonäischer und rabbinischer Responsa

Responsa bestehen in der Regel aus einem Frage- und einem Antwortteil. Meist wird die Frage nicht im genauen Wortlaut, sondern in einer Zusammenfassung der Antwort vorangestellt. Somit ist die Möglichkeit gegeben, dass nicht alle Details der Anfragenden erwähnt werden. Im Anschluss folgt die Antwort. Ein weiteres in gaonäischen und rabbinischen Responsa weit verbreitetes Merkmal ist die häufige Anonymisierung der erwähnten Parteien, indem oftmals die Namen der Matriarchinnen und der Söhne Jakobs anstelle der realen Namen genutzt werden (vgl. Elon 1994, 1471; Kramp-Seidel 2022b, 37).

4.1. Die Gestaltung gaonäischer Responsa

Der oben beschriebene institutionelle Rahmen des Verfassens von Responsa und die Vormachtstellung der Akademien innerhalb der jüdischen Gemeinschaft in der Zeit der Geonim scheinen einen Einfluss auf die Gestalt der Responsa in dieser Zeit gehabt zu haben. Viele Responsa sind kurz gehalten und es werden keine ausführlichen Belege für die Entscheidungen angeführt; in der Regel werden keine oder nur sehr wenige talmudische Stellen genannt (vgl. auch Elon 1994, 147).

Ein auffallendes Merkmal von Responsa in der gaonäischen Epoche sind wiederkehrende Formulierungen, die in der Regel als Einleitung der Responsa genutzt werden. Manche dieser Formulierungen sollen unterstreichen, dass die im Anschluss folgenden Aussagen korrekt sind, indem auf die von Gott an die Geonim vermittelten Lehren verwiesen wird. Insbesondere der Ausdruck „So zeigte man uns aus dem Himmel“ (z.B. in Teshuvot Ha-Ge'onim Sha'arei Tzedek 4:4:46 und 4:4:68 sowie in Teshuvot Rav Natronai Gaon OH 24) dient diesem Zweck. Mit einem Großteil der in der Einleitung verwendeten Formulierungen wird zwar nicht wie in dem obigen Fall die Nähe zu Gott betont, aber die Verbundenheit mit früheren Lehren und der Tradition unterstrichen. Hierfür lassen sich insbesondere die Ausdrücke „So lehrten es uns unsere Gelehrten“, „So haben wir es von unseren Gelehrten gelernt“, „Und so haben wir es von unseren Vätern gelernt“ oder „Und so haben wir gesehen“ anführen (z.B. in Teshuvot Ha-Ge'onim Sha'arei Tzdek 3:1:47; Teshuvot Ha-Ge'onim Sha'arei 4:3:26; Teshuvot Ha- Ge'onim Ge'onei Misrach u-Ma'arav 5, 11, 13 und 21). Vor allem durch die ersten Ausdrücke soll der Anschluss an die bisher bestehenden Rechtsnormen unterstrichen werden, innerhalb der tradierten jüdischen Rechtstraditionen zu entscheiden oder Fragen zu beantworten. Die gaonäischen Responsa sind oft von einem kategorischen und von den eigenen Ausführungen überzeugten Stil geprägt: Etliche Responsa enden mit Formulierungen, die eine Umsetzung der ausgeführten Entscheidungen verlangen und ein Abweichen als falsch einordnen, wie beispielsweise „so ist das Gesetz; man darf davon nichts abändern“, „so ist die Halakha“, „so ist das Gesetz“ (z.B. in Teshuvot Ha- Ge'onim Ge'onei Misrach u-Ma'arav 50, 114 und 116; Teshuvot Rav Natronai Gaon OH 147, OH 191, YD 214, 240, 255 und 280, vgl. zudem Assaf 1955, 216). Andere Handlungsoptionen sollen damit nicht zugelassen werden. Der kategorische Stil wird ebenfalls in einigen Responsa dieser Zeit durch kurze Antworten erreicht – die späteren Responsa in dieser Epoche sind etwas umfangreicher –, ohne ausführliche Belege für die Entscheidungen anzuführen. In einigen Fällen werden keine oder nur sehr wenige talmudische Stellen angeführt (vgl. auch Elon 1994, 1470; Freehof 1973, I, 27).

4.2. Die Gestaltung rabbinischer Responsa

Mit dem Beginn der Epoche der Rischonim und der veränderten Verfahrensform (s.o. 2) setzte sich ab dem 11. Jh. die bis heute bestehende Grundform der sogenannten rabbinischen Responsa durch. Da ab diesem Zeitpunkt lokale Rechtsgelehrte Responsa verfassten, suchten sie ihre Antworten zu belegen und den Adressaten von der Antwort zu überzeugen, sodass die Responsa deutlich elaborierter wurden. Wird im Folgenden auf die generelle Tendenz der rhetorisch ausgefeilteren Antworten verwiesen, liegen auch Ausnahmen dieser allgemeinen Entwicklung vor: Vor allem in der Anfangszeit der Epoche der Rischonim ähneln einige rabbinischen Responsa in ihrer Struktur, insbesondere in ihren kurzen, wenig belegten Antworten, den Responsa der Geonim. Als prominente Beispiele sind die Responsa der bekannten jüdischen Rechtsgelehrten Isaak Alfasi (11. Jh.), Joseph ibn Migasch und Maimonides (beide 12. Jh.) zu nennen (vgl. Elon 1994, 1477; Schochetmann 2002, 282; Freehof, 1973, I, 31). Auch in späterer Zeit schrieben zuweilen auch Respondenten, die sonst ausführlicher antworteten, kurze und kategorische Responsa (vgl. z.B. Kramp-Seidel 2022b, 82 f. und 87 f.), ohne Topoi, Argumentationsfiguren oder Belege zu nutzen.

Ab der Epoche der Acharonim sind noch deutlich umfangreichere Responsa – mit teilweise vom eigentlichen Thema abschweifenden Ausführungen – überliefert. Doch sind in dieser Zeit Unterschiede in der Gestaltung der Responsa abhängig vom geographischen Raum, in dem sie entstanden sind, feststellbar: Die von sefardischen Rechtsgelehrten (von der iberischen Halbinsel stammende Juden und ihre Nachfahren) verfassten Responsa weichen in der Regel nicht so weit vom Thema ab wie die in Polen und Deutschland entstandenen (vgl. Elon 1994, 1485).

Ein wesentliches Charakteristikum der rabbinischen Responsa besteht darin, dass die Respondenten ihre Antworten belegen, ihre Entscheidungen als im jüdischen Recht auffindbar präsentieren oder die Antwort als Rechtsableitung inszenieren. Auch dient ein bedeutender Teil der Bezüge und Zitate der Autoritätsinszenierung des Respondenten sowie der Stärkung des eigenen Standpunktes. Zu diesem Zweck greifen Respondenten auf die ganze Bandbreite des jüdischen Rechts zurück. Sie nutzen in ihren Responsa nicht nur die klassische rabbinische Literatur – die Mischna, die Tosefta und die Talmudim – sondern auch zu einem großen Teil die Kodifikationswerke, die Kommentarliteratur sowie zuvor verfasste Responsa (vgl. Grundmann 2018, 172; Kramp-Seidel 2022b, 47–60). Sowohl die Kommentarliteratur zum Talmud als auch die Kodifikationswerke in posttalmudischer Zeit werden vielfach zitiert und erwähnt. Welche Werke zitiert werden, ist natürlich auch von der Zeit abhängig, in der die Respondenten leben. Respondenten aus dem 13. Jh., wie Salomon Adret und Meir von Rothenburg, greifen wiederholt auf die Kodifikationswerke des Isaak Alfasi (Sefer ha-Halakhot) und des Maimonides (Mischne Torah) sowie zuvor verfasste Responsa zurück. Auch von den bedeutenden Taldmudkommentaren, dem Raschi-Kommentar und den Tosafot, machen sie Gebrauch. In späteren Responsa wird neben der weiter angestiegenen Zahl an verfassten Responsa auch auf später entstandene Kodifikationswerke Bezug genommen, wie den Tur des Jacob ben Asher (13./14. Jh.) und den Schulchan Aruch des Joseph Caro (16. Jh.).

Die unterschiedlichen Funktionen, die dem Rekurs auf die jüdischen Rechtstexte zukommen, können einen Einfluss auf die Gestaltung des Responsums und die Argumentationsführung haben. Einige Responsa sind beispielsweise wie reine Rechtsableitungen aufgebaut: In diesen Fällen werden keine bereits möglicherweise bestehenden, einander widersprechenden Lehrmeinungen angeführt, sondern nur Lehren zitiert, mit deren Hilfe die verschiedenen Argumentationsschritte belegt werden (vgl. Kramp-Seidel 2022). Weist ein Respondent jedoch bei der Beantwortung der Frage auf bereits vorliegende widersprechende Rechtslehren hin, macht er den Entscheidensprozess sichtbar. In diesen Fällen bezieht der Respondent in der Regel Stellung zu den divergierenden Lehrmeinungen; in der Regel nutzt er, um den für sich richtigen Standpunkt zu nennen, weitere Rechtsquellen. Dabei ist es zudem möglich, dass der Respondent eine der einander widersprechenden Lehrmeinungen argumentativ abwertet und deren Korrektheit in Frage stellt (vgl. Kramp-Seidel 2022b, 78–81 und 135). Zitate und Verweise dienen jedoch nicht nur als Beleg der eigenen Argumentationsschritte oder der Betonung von Normenkonkurrenz aufgrund divergierender Lehrmeinungen. Vielmehr werden wiederholt Lehrmeinungen zitiert oder auf sie Bezug genommen, um Positionen zu kritisieren. Damit unterstreichen Respondenten ihre Fähigkeit, Fehler anderer Gelehrter ausmachen zu können.

Zitate von und Bezüge auf jüdische Rechtsquellen sind zuweilen mit gewissen Topoi (Schlussmuster-Topoi sowie literarischen Topoi) verknüpft. Ein Topos, der ohne Rückgriff oder Zitate nicht zustande kommen kann, ist der Autoritätstopos, bei dem sich ein Respondent auf einen anerkannten Rechtsgelehrten stützt. Beziehen sich Respondenten auf Rechtsgrößen, deren Lehrmeinung der eigenen entspricht, können sie ihre eigene Position stärken und als überzeugend darstellen. Sie unterstreichen, nicht alleine eine Lehre zu vertreten, sondern sich im Rahmen des jüdischen Rechts zu bewegen (vgl. auch Grundmann 2021, 438; Kramp-Seidel, forthcoming). Als ein weiterer wichtiger Schlussmustertopos ist der Topos aus der Person zu nennen, der zuweilen in Zusammenhang mit einem Rekurs auf Lehrmeinungen stehen kann, da mithilfe dieses Topos eine andere Person entweder negativ oder positiv dargestellt wird. Je nach Argumentationsabsicht des Respondenten dient die charakterliche Beschreibung der Abwertung oder Wertschätzung einer anderen Lehrmeinung. Zuweilen nutzen Respondenten den Verwunderungstopos, um eine von einem anderen Gelehrten vertretene, abweichende Lehrmeinung abzuwerten. In diesen Fällen äußert ein Respondent „Verwunderung“ über die Lehre oder über einen Gelehrten, der eine solche Meinung vertreten hat. Damit sucht ein Respondent, seine eigene Lehrmeinung als überzeugender als die abweichende Meinung zu präsentieren Respondenten verwenden den Verwunderungstopos ebenfalls, um an sie gestellte Fragen als wenig überzeugend darzustellen oder das von Anfragenden erkannte Problem zu negieren. In diesem Fall dient der Topos der Inszenierung der Sachautorität des Respondenten, der aufgrund seines Wissens die von Fragestellern ausgemachten Schwierigkeiten als nicht existent aufzeigen oder die Fehler von anderen leicht erkennen kann (Grundmann 2021, 439; Kramp-Seidel, forthcoming).

Gewisse Topoi werden jedoch in der Regel nicht mithilfe einer Bezugnahme auf jüdische Rechtstexte gebildet. So ist der Topos aus der Zeit (vgl. zum Begriff Topos der Zeit Kindt 1992, 195) nicht an intertextuelle Bezüge gebunden. Dieser wiederholt in rabbinischen Responsa verwendete Topos ist ein offener Topos, mithilfe dessen die Respondenten – je nach Intention – auf die guten oder schlechten Zeitumstände verweisen. Respondenten nutzen den Topos insbesondere, um – je nach Absicht – erleichternde oder erschwerende Regeln zu begründen. Weitere wichtige in rabbinischen Responsa verwendete Topoi sind der Bescheidenheitstopos, der Topos der Eindeutigkeit sowie der Gebets-/Anrufungstopos. Der Bescheidenheitstopos wird auf unterschiedliche Art und Weise gebildet. Eine in rabbinischen Responsa wiederholt vorkommende Form der Gestaltung sind Bescheidenheitsformeln in den Einleitungen der Responsa, in denen der Respondent seine eigene mangelnde Tauglichkeit zur Beantwortung der Frage hervorhebt. Da in der Regel im Anschluss jedoch elaborierte Antworten folgen, kann von einer affektierten Bescheidenheit ausgegangen werden (vgl. Hagenbichler 1992, Sp. 1493 f.), die dazu dient, die eigene Kompetenz in jüdisch-rechtlichen Fragen deutlicher hervorzuheben. Beliebt ist dieser Topos auch, wenn Kritik an der Sichtweise einer Person – zuweilen auch des Anfragenden – geübt wird, und der Widerspruch mit den Worten „meiner bescheidenen Meinung“ eingeleitet wird. In diesen Fällen wird ebenfalls insbesondere durch die Diskrepanz zwischen formulierter Bescheidenheit und elaboriertem Einwand der Kenntnisstand des Respondenten hervorgehoben (vgl. Grundmann 2021, 438; Kramp-Seidel, forthcoming). Der Topos der Eindeutigkeit wird von einer Vielzahl von Respondenten genutzt, um die eigenen Ausführungen als nicht anzweifelbar und damit mögliche Diskussionen bezüglich des Themas als nicht existent darzustellen – auch wenn dies realiter nicht der Fall sein muss. Zur Betonung der eindeutigen Situation werden Formulierungen wie „es ist bekannt“ oder „es besteht kein Zweifel“ genutzt (Kramp-Seidel, forthcoming).

Neben Topoi verwenden Respondenten in rabbinischen Responsa semantische und appellative Argumentationsfiguren. Semantische Argumentationsfiguren wie Concessio, Antizipation und Richtigstellungen werden eingesetzt, um den Leser von den Ausführungen und Entscheidungen zu überzeugen oder zumindest die Entscheidung nachvollziehbar zu machen (vgl. Kramp-Seidel 2022b, 147–150). Mit der letztgenannten semantischen Argumentationsfigur werden Argumente und Ausführungen anderer Gelehrter oder Annahmen der Anfragenden verbessert oder als falsch zurückgewiesen. Dadurch inszenieren sich die Respondenten als herausragende Kenner, die Fehler ausmachen und die Ausführungen anderer bewerten können (Sheelot u-Teshuvot ha-Raschba I:29, I:79, I:150, I:165, Teshuvot ha-Chachmei Provencia, Shut me-ha-Raschba we-rabanim aherim 18, ebd., 20). Nutzen Respondenten die Argumentationsfigur der Antizipation, führen sie ein von ihnen angedachtes potenzielles Argument, einen potenziellen Einwand oder eine potenzielle Lehre an, um die Antizipation anschließend zu entkräften. Mithilfe dieser semantischen Argumentationsfigur demonstrieren Respondenten somit, mögliche Einwände vorwegnehmen zu können, die man zu entkräften weiß (vgl. beispielsweise Sheelot u-Teshuvot ha-Raschba I:92, Shut ha-Rivasch 302, Shut ha-Rivasch 392, Shut ha-Tashbetz II:251). Bei der semantischen Argumentationsfigur einer Concessio gibt der Respondent einem Teil einer Ausführung scheinbar recht, um im Anschluss daran jedoch das Argument eines anderen Gelehrten oder einer anderen Person zu entkräften und als falsch darzustellen. Somit handelt es sich um eine Scheinzustimmung. Neben diesen genannten semantischen Argumentationsfiguren finden in Responsa auch kommunikative Figuren (vgl. Ottmers 2007, 189) Anwendung, insbesondere die rhetorische Frage, mithilfe derer Respondenten zum einen Leser ansprechen, zum anderen die Aussagewirkung verstärken und Ausführungen als eindeutig darstellen (vgl. Kramp-Seidel 2022a, 17, und Sheelot u-Teshuvot ha-Raschba I:53). Gewisse kommunikative und semantische Argumentationsfiguren sind in rabbinischen Responsa somit zeit- und themen­unabhängig zur Plausibilisierung der Antworten der Respondenten von zentraler Bedeutung.

5. Entwicklungen des Responsa-Genres in der Gegenwart

Im 20. und 21. Jahrhundert erfuhr das Responsa-Genre im Vergleich zu der etablierten Grundform rabbinischer Responsa grundlegende Veränderungen auf verschiedenen Ebenen, die auch den Wandel in den sozialen Lebenswelten der jüdischen Gemeinschaft widerspiegeln. In der Gegenwart werden Responsa innerhalb der drei großen, im 19. Jahrhundert entstandenen jüdischen Denominationen – Orthodoxie (als Sammelbegriff für ein breites Spektrum an Gruppierungen, die von ultraorthodox bis zu modern-orthodox reichen) sowie Konservatives Judentum/Masorti (Hebr.: „traditionell“) und Reformjudentum bzw. Liberales oder Progressives Judentum – vorwiegend in Israel und den USA als den beiden größten Zentren jüdischen Lebens verfasst.

Die drei Denominationen vertreten bereits im Grundsatz divergierende Auffassungen der Halacha. Damit einher gehen ebenso grundsätzlich verschiedene Autoritäts-, Hierarchisierungs- und Gelehrsamkeitskonzepte sowie abweichende hermeneutische Ansätze, die bei der Interpretation der jüdischen Traditionsliteratur und in der Praxis religiösen Rechts zum Tragen kommen. Während für Respondenten des Orthodoxen Judentums die tradierte Form und Funktion rabbinischer Responsa nach wie vor maßgeblich ist, praktizieren die Respondent*innen des Konservativen Judentums und des Reformjudentums das Responsa-Genre in deutlich modifizierten Formen, aber zugleich mit dem Anspruch, ein zeitgemäßer, legitimer Teil der Responsa-Tradition zu sein. Dabei ist die Responsa-Praxis als solche innerhalb des Reformjudentums keineswegs unumstritten (vgl. Washofsky 1997, XIV-XXIX). Gemeinsam ist der Responsa-Praxis des Konservativen Judentums und des Reformjudentums, dass in beiden Denominationen ‒ entsprechend der religiösen Gleichberechtigung der Geschlechter ‒ Responsa auch von Frauen verfasst werden. Eine weitere Neuerung, die ihre Wurzeln im 19. Jh. hat, betrifft die für das Genre gewählten Sprachen. Im Konservativen Judentum und Reformjudentum der Gegenwart werden Responsa in der Regel in der jeweiligen Landessprache verfasst, was eine Öffnung des Genres für einen breiteren Adressat*innenkreis zur Folge hatte und zugleich eine Abkehr von der den orthodoxen Responsa inhärenten Rhetorik bedeutet. In den auf Englisch verfassten Responsa des Konservativen Judentums wird dem Hebräischen ein zwar eingeschränkter, aber fester Funktionsbereich zugewiesen, durch den die Verbindung zum Erbe der Tradition aufrechterhalten werden soll. Die Inhalte von Responsa haben in den letzten Jahrzehnten eine deutliche Erweiterung erfahren, die auf veränderte politische und gesellschaftliche Realitäten sowie auf Entwicklungen auf den Gebieten der Technologie und Medizin zurückzuführen sind. Dazu zählt beispielsweise der religionsgesetzliche Umgang mit Organtransplantationen und lebensverlängernden Maßnahmen, mit dem Gebrauch neuer Technologien in religiösen Kontexten, mit innenpolitischen Fragen, veränderten Gender-Rollen und den Gender-Diskursen sowie mit der COVID-19-Pandemie.

5.1. Institutionalisierung der Responsa-Praxis in Gremien

Innerhalb des gegenwärtigen Konservativen Judentums und Reformjudentums werden Responsa im Rahmen eines institutionalisierten Prozesses offizieller Gremien verfasst und repräsentieren damit nicht mehr, wie seit dem 11. Jh. und in der gegenwärtigen Orthodoxie weiterhin Praxis, nur die Entscheidung eines einzelnen Gelehrten.

Die Responsa des Konservativen Judentums in den USA, der in dem Land zweitgrößten jüdischen Denomination, werden durch das Committee on Jewish Law and Standards (CJLS) der Rabbinical Assembly (RA), des zuständigen Dachverbands der Rabbiner*innen dieser Richtung, verfasst. Das CJLS praktiziert ein formalisiertes und auf Prinzipien repräsentativer Demokratie beruhendes halachisches Entscheidungsverfahren, in dem Responsa als Kollektiventscheidungen legitimiert werden und gleichzeitig das für das Konservative Judentum zentrale Pluralismuskonzept Berücksichtigung findet (vgl. Grundmann 2023). Wird ein von einem Komitee-Mitglied verfasstes Responsum mit mindestens sechs Stimmen angenommen, wird es als offizielle halachische Position des Konservativen Judentums veröffentlicht. Zu ein- und demselben Thema können zeitgleich mehrere Responsa als offizielle halachische Positionen des CJLS veröffentlicht werden. Zudem können Mitglieder des Komitees abweichende Meinungen vorlegen, die gemeinsam mit dem durch das CJLS als offizielle halachische Position genehmigten Responsum auf dessen Webseite veröffentlicht werden, jedoch keinen offiziellen Status besitzen. Responsa des israelischen Konservativen Judentums/Masorti, einer zahlenmäßig kleinen Denomination, werden durch die Mitglieder des Halacha-Komitees (Vaʽad Halacha) der Rabbinical Assembly of Israel verfasst, wobei sich das grundsätzliche Verfahren an dem der RA in den USA orientiert. Innerhalb des gegenwärtigen amerikanischen Reformjudentums als der aktuell größten jüdischen Denomination in Nordamerika werden Responsa innerhalb des Responsa-Committee der Central Conference of American Rabbis (CCAR), des Dachverbands der Reformrabbiner*innen in den USA, erstellt. Seit den 1990er Jahren stellen die Responsa des CCAR Kollektiventscheidungen dar, mit denen man sich explizit in die Tradition der Responsa aus der Zeit der Geonim stellt (vgl. Washofsky 2010a, IX). Im Falle von Dissens wird die abweichende Meinung in der Zusammenfassung des Responsums oder auch in den Fußnoten anonym angeführt.

5.2. Rhetorische Profile gegenwärtiger Responsa und Ressourcen des Entscheidens

Innerhalb der drei großen jüdischen Denominationen haben sich jeweils distinkte rhetorische Profile im Hinblick auf das Responsa-Genre herausgebildet, die maßgeblich durch die jeweiligen institutionellen, gesellschaftlichen und kulturellen Rahmenbedingungen der einzelnen Denominationen geprägt sind. Orthodoxe Responsa insgesamt weisen in der Regel besondere Formen von Intertextualität, feste Argumentationsmuster, charakteristische Topoi, Metaphern und Semantiken sowie spezifische Kommunikationsweisen und Codes auf, so dass sich von einer genre- und kulturspezifischen Rhetorik sprechen lässt. Die Funktion dieser den orthodoxen Responsa inhärenten Rhetorik ist neben dem Überzeugen des Empfängers die Etablierung der Autorität des Verfassers – auch und gerade in Abgrenzung zu Gelehrten, die andere Meinungen vertreten – sowie die Aktivierung einer Interpretationsgemeinschaft. Der Gebrauch der spezifisch orthodoxen Rhetorik beruht auf einer bewussten Aneignung einer distinkten kulturellen Praxis sowie einer Orientierung an etablierten Vorbildern innerhalb der Orthodoxie und damit auf Tradierung (vgl. Grundmann 2023; Grundmann 2021).

In den Responsa des Konservativen Judentums und des Reformjudentums haben sich jeweils eigene rhetorische Profile herausgebildet, denen gemeinsam ist, dass sie sich primär der gängigen rhetorisch-kommunikativen Mittel der Mehrheitskultur bedienen. Aufbau, Struktur und Form eines Großteils der Responsa des gegenwärtigen Konservativen Judentums orientieren sich an akademischen Formaten, was sich nicht zuletzt auch in der Verwendung von Fußnotenapparaten, Bibliographien und Appendizes manifestiert. Zwar ist eine im Hinblick auf die angestrebte Synthese von Tradition und Moderne dynamisch interpretierte Halacha für Respondent*innen des Konservative Judentums die oberste Ressource des Entscheidens, aber zusätzlich werden zahlreiche weitere, heterogene Quellen aus den verschiedensten Bereichen bei der Entscheidung berücksichtigt – von wissenschaftlicher Literatur aus den unterschiedlichsten Fachgebieten über juristische, psychologische und theologische Literatur bis hin zu Theaterstücken und Filmen und persönlichen Erfahrungen. Bei der Analyse der für die Ausgangsfrage relevanten halachischen Quellen werden diese von den Respondent*innen kontextualisiert. Zugleich werden die hermeneutischen Prämissen der Quellen und das methodische Vorgehen expliziert. Dabei fließen zum Teil auch meta-halachische Reflexionen ein, die der Argumentation eine abstraktere, methodologische Ebene verleihen (vgl. Grundmann 2023).

Aufbau, Struktur und Form der Responsa des gegenwärtigen Reformjudentums zeichnen sich insbesondere durch die systematische Zweiteilung der Antworten in die Diskussion halachischer Positionen einerseits und die Erklärung der Positionen des Reformjudentums andererseits aus. Zwar wird die nicht-normativ, prozessual-diskursiv aufgefasste Halacha grundlegend in die Entscheidungsfindung einbezogen, aber die zentrale Entscheidensgrundlage sind die umfassend rezipierten historischen und aktuellen Positionen des Reformjudentums, welche je nach Fragestellung durch verschiedene nichtreligiöse Quellen, etwa historische, soziologische, juristische und medizinische Literatur, ergänzt werden. Den Responsa wird seitens des gegenwärtigen Reformjudentums insbesondere auch eine kommunikativ-religiöse Funktion zugeschrieben: Erklärtes Ziel ist die Förderung des Dialogs über religiöse Fragen inner- und außerhalb des Mediums der Responsa (vgl. Washofsky 2010b, XXIII; Grundmann 2023). Damit schlägt sich die religiöse Vielfalt innerhalb der gegenwärtigen jüdischen Gemeinschaft nicht nur in ihrer jeweils unterschiedlichen Praktizierung des Responsa-Genres als solchem nieder, sondern gerade auch in den distinkten rhetorischen Profilen der drei großen Denominationen.

5.3. Digitale Responsa-Praktiken

Wesentliche Veränderungen hat das Responsa-Genre insbesondere durch das Aufkommen der neuen Medien und die Digitalisierung erfahren. Seit Ende des 20. Jahrhunderts ist eine massive Zunahme an halachischen Frage-und -Antwort-Seiten wie z.B. Ask the Rabbi zu beobachten. Bereits mit derartigen Benennungen ist der Anspruch verknüpft, dass solche Seiten ein legitimer Teil der Responsa-Praxis seien, obwohl die darin gebrauchten Formate keineswegs einfach nur die Verschriftlichung von Responsa in den Internetraum verlagern, sondern darüber hinaus die Struktur und Argumentationsweise den vorhandenen Interaktions- und Verknüpfungsmöglichkeiten in der Regel angepasst werden. Neben Seiten, die ausschließlich oder neben anderen religiösen Inhalten in einer Sektion offen zugängliche Fragen und Antworten zusammen mit einer Fragemöglichkeit bieten, besteht ein umfangreiches Angebot an weiteren Formaten wie Podcasts, Apps und Videos, die eine den Online-Responsa vergleichbare Funktion erfüllen sollen. All diese hauptsächlich in Israel und den USA produzierten Formate sind im größeren Kontext neuer, auf Breitenwirksamkeit abzielender und häufig an der allgemeinen Populärkultur ausgerichteter Vermittlungsformate halachischer Inhalte zu sehen. Das Online-Angebot an Frage-und-Antwort-Seiten wird grundsätzlich von allen jüdischen Denominationen, insbesondere aber von orthodoxer Seite produziert (vgl. Steinitz 2011, 86). Auf Grund steigender Nachfrage, leichter technischer Zugänglichkeit und dem geringen Zeitaufwand der Nutzung dürfte dieses umfangreiche Online-Angebot inzwischen einen signifikanten Einfluss auf die gelebte jüdische Religionspraxis haben.

Ein wesentlicher Unterschied zwischen der traditionellen Responsa-Praxis und den Online-Responsa besteht in der Anonymisierung: Oftmals wird eine anonyme Anfrage an einen in vielen Fällen ebenfalls anonymen Rabbiner oder ein Rabbiner*innen-Team gestellt, was eine grundlegend veränderte Kommunikationsstruktur zwischen den beteiligten Akteur*innen impliziert. Das umfassende, heterogene Angebot an Online-Responsa führt zu einem komplexen, sich z.T. ständig verändernden Nebeneinander vielfältiger Autoritätsansprüche und Deutungsangebote, die innerhalb kurzer Zeit abgefragt werden können. Für die Autorität der Verfasser von Online-Responsa sind grundsätzlich andere Faktoren als bei traditionellen Responsa maßgeblich. Die Quantität der Antworten und die Online-Präsenz des Respondenten scheinen für den Status als halachische Autorität eine wesentliche Rolle zu spielen (vgl. Tsuria/Campbell 2021, 80 f.). Ebenso haben der Aufbau sowie die Struktur und Form traditioneller Responsa in den neuen Formaten wesentliche Veränderungen erfahren. Im Vergleich zu traditionellen Responsa sind Online-Responsa insgesamt wesentlich kürzer und informeller gestaltet. Die für die traditionellen Responsa essenziellen Bezugnahmen auf die jüdische Traditionsliteratur sowie die zentralen Argumentations- und Denkmuster sind in den Online-Responsa deutlich weniger oder gar nicht vorhanden, sodass sich von einer zwar medial aufbereiteten, aber deutlich komplexitätsreduzierten Form der Vermittlung halachischer Inhalte sprechen lässt.

5.4. Das Genre der halachischen Essays

Für die Entwicklungen des Responsa-Genres in der Gegenwart ist auch das Genre der halachischen Essays auf Grund seiner wechselseitigen Beeinflussung mit dem Responsa-Genre von Bedeutung. Das Genre der halachischen Essays erfreut sich seit dem 20. Jahrhundert großer Beliebtheit beim Konservativen Judentum und Reformjudentum und gewinnt für jüdische Rechtsdiskurse der Gegenwart zunehmend an Relevanz. In diesem Genre werden in essayistisch-argumentativer Weise in bewusst literarischer Formung halachische Fragen diskutiert, wobei die Verfasser*innen z.T. explizit Bezüge zum Responsa-Genre herstellen. Zum Teil sind die Grenzen zwischen den beiden Genres fließend, wie z.B. die Publikationsorte zeigen (vgl. z.B. Jacob/Zemer 2001; Tucker 2006). An dieser Entwicklung werden nicht zuletzt die gewandelten Perspektiven auf das Responsa-Genre seitens des Konservativen Judentums sowie des Reformjudentums deutlich. Das Verfassen halachischer Essays lässt sich mit dem Bedürfnis der Verfasser*innen erklären, sich unabhängig von einer konkreten Einzelfrage und im Bewusstsein eines gedanklichen Experiments zu aktuellen halachischen Fragen zu positionieren – in einem literarischen Format, für das eine in thematischer und ästhetischer Hinsicht prinzipiell offene und freie Anlage charakteristisch ist und das eine bewusste Übernahme von in Europa und den USA kultivierten Formen eines literarischen intellektuellen Diskurses darstellt. Anders als Responsa zeichnen sich halachische Essays nicht durch eine dialogische Struktur aus, sondern durch eine explizite, durch Selbstreflexionen eingerahmte Subjektivität. Dennoch werden auch in den halachischen Essays gezielt rhetorische Strategien eingesetzt, die auf den Einbezug des implizierten Lesers abzielen.

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Nicola Kramp-Seidel, nkram_01[at]uni-muenster[dot]de (Abschnitt 1–4)

Regina Grundmann, regina[dot]grundmann[at]uni-muenster[dot]de (Abschnitt 5)

Zitationsvorschlag

Nicola Kramp-Seidel, Regina Grundmann (2023): Responsa, in: Thomas Gutmann, Eberhard Ortland, Klaus Stierstorfer (Hgg.), Enzyklopädie Recht und Literatur (Stand: 27. Juni 2023),
doi: 10.17879/71089504157
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