Arnfrid Astel
Stand 17. Mai 2021
*9. Juli 1933 in München; † 12. März 2018 in Trier
war ein deutscher Lyriker, Rundfunkredakteur und Publizist. Er veröffentlichte in den 1950er und 1960er Jahren Gedichte zunächst auch unter dem Pseudonym Hanns Ramus. Einer größeren Öffentlichkeit bekannt wurde er in den 1970er Jahren durch seine arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen mit dem Saarländischen Rundfunk. Nachdem die Gerichte durch alle Instanzen mehrere Kündigungen für unwirksam erklärt hatten und Astel seine Position als Leiter der Literaturabteilung wieder einnehmen konnte, nutzte er die in seiner Sache ergangenen Urteile als literarisches Material. Nach dem Suizid seines ältesten Sohnes Hans (1959–1985) nannte er sich Hans Arnfrid Astel.
1. Herkunft
Arnfrid Astel war der Sohn des Mediziners und ‚Rasseforschers‘ Karl Astel (1898–1945), eines Nationalsozialisten der ersten Stunde, der seit 1932 als Leiter der „Erbgesundheitlichen Beratungsstelle“ im Rasse- und Siedlungshauptamt der SS sowie des „Rassehygieneamtes“ der Reichsführerschule der SA in München wirkte und im Sommer 1933 Präsident des neu gegründeten Thüringischen Landesamtes für Rassewesen in Weimar wurde, daneben seit 1934 Professor an der Medizinischen Fakultät der Friedrich-Schiller-Universität Jena sowie Richter am Erbgesundheitsgericht in Jena, seit 1939 Rektor der Universität Jena, ab 1942 auch NS-Gaudozentenbundführer und SS-Standartenführer (Hoßfeld 2017). Angesichts der Niederlage des NS nahm Karl Astel sich am 4. April 1945, wenige Stunden vor dem Einrücken der US-Armee, in seinem Jenaer Dienstzimmer das Leben (Stutz 2008). In ihrem Roman Klassenliebe hat Karin Struck (1947–2006) notiert, was Arnfrid Astel (im Roman „Z.“) ihr darüber erzählt hatte, wie er als Kind im Frühjahr 1945 mit anhören musste, als seine Eltern besprachen, ob der Vater die ganze Familie oder nur sich selbst töten sollte. Die Mutter habe den Vater davon abgebracht, seine Familie zu ermorden (Struck 1973, 35, 71).
Nach dem Krieg, dem Tod des Vaters und dem Zusammenbruch des NS-Regimes kam Arnfrid Astel 1946 in ein Internat in Windsbach/ Mittelfranken. Er nahm 1953 ein Studium der Biologie und Literaturwissenschaft in Freiburg auf, das er seit 1955 in Heidelberg fortsetzte, ohne ein Examen abzulegen. Ab 1957 arbeitete er als Hauslehrer im Englischen Institut in Heidelberg. 1959 gründete Astel die Lyrischen Hefte – Zeitschrift für Gedichte, die er bis 1970 im Selbstverlag herausgab. 1966 wurde er Lektor im Middelhauve-Verlag in Köln. Aus dieser Tätigkeit ist u.a. die Veröffentlichung von Briefen jüdischer Zeitzeugen aus dem Ghetto Litzmannstadt (Łódź), herausgegeben von Janusz Gumbowski, Adam Rutkowski und Arnfrid Astel (1967), hervorgegangen. Seit Ende 1966 arbeitete Astel beim Saarländischen Rundfunk, zunächst als Redakteur, ab November 1967 als Leiter der Literaturabteilung.
2. Politischer Epigrammatiker
Seit den 1950er Jahren hatte Astel begonnen, Grabschriften zu sammeln (Astel 1959). So fand er zur minimalistischen Form des Epigramms (Hess 1989). Seit 1970 stellte er seine meist sehr kurzen, pointierten Gedichte ausdrücklich in diese auf die Antike zurückgehende Tradition. „Einige zündende, die Herrschenden frontal attackierende Astel-Epigramme, die zur Zeit der Studentenrevolte auf Postkarten, Flugblätter und Hauswände geschrieben wurden, haben zur Entstehung eines eindimensionalen Polit-Images beigetragen“ (Buselmeier 2018).
1967 versorgte Astel die Studentenbewegung mit Übersetzungen der „Gefängnistagebücher“ des vietnamesischen Revolutionärs und damaligen Präsidenten Nordvietnams, Hồ Chí Minh (1890–1969). Im August 1968 schrieb er ein für seine Verhältnisse langes Gedicht mit „Fragen an Ho Chi Minh“. Darin werden dem direkt angesprochenen „Genossen Ho“ und dessen deutschen Anhängern die Fragen gestellt:
[…]
Lohnt es sich,
selbst zu schlachten
und selbst geschlachtet zu werden?
Lohnt es sich
[…],
daß du überlebst,
während zehntausende
deiner jungen Landsleute
geschlachtet werden?
(Astel 1978, 874 f.)
1968 publizierte Astel einen ersten Band eigener Gedichte unter dem Titel Notstand, darunter das folgende Gedicht auf den damaligen Bundeskanzler:
Heil Hitler
Hut ab
Kopf ab
Haut ab
Grüß Gott
Herr Kiesinger
(Astel 1968, 67)
Rückblickend auf sein erstes Buch meinte Astel:
„Notstand“ enthält in fünf Kapiteln kirchenkritische, erotische, literaturkritische, dezidiert politische und zuletzt ‚beschauliche‘ Gedichte. Auf diese kam – und kommt – es mir eigentlich an. Alles andere, wie überhaupt das erste Buch in der Westentasche, hatte für mich mehr den Charakter einer kugelsicheren Weste, die den Dichter vor der sogenannten Welt schützt.
(Astel 2007, 120).
3. Arbeitsgerichtliche Auseinandersetzungen
1968 trat Astel in die Gewerkschaft Rundfunk-Fernseh-Film-Union (RFFU) ein. Seit 1969 war er zudem Mitglied des Verbandes deutscher Schriftsteller (VS) und ab 1970 auch des PEN-Zentrums der Bundesrepublik. Am 1. 7. 1971 wurde er in den Personalrat des Saarländischen Rundfunks gewählt. Sein Personalratsengagement ist ebenso wie die Wahl in den Beirat des PEN-Zentrums (1972–74) im Zusammenhang der Auseinandersetzungen mit dem Intendanten des Saarländischen Rundfunks zu sehen, in die Astel sich seit 1969 verwickelt sah.
3.1. Ein „strenger Verweis“ ohne die erforderliche Rechtsgrundlage
Zu einer ersten arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzung kam es, nachdem Astel am 7. 9. 1969 auf einer CDU-Wahlversammlung in Saarbrücken in Anwesenheit des Bundeskanzlers und CDU-Vorsitzenden Kiesinger u.a. Handzettel mit seinem Kiesinger-Gedicht in den Saal geworfen hatte (Petto 2018). Der Intendant des Saarländischen Rundfunks, Dr. iur. Franz Mai (1911–1999), der Anfang der 1950er Jahre dem damaligen Bundeskanzler Konrad Adenauer zunächst als persönlicher Referent und dann als Leiter der Abteilung für Film, Funk und Fernsehen im Bundespresseamt gedient hatte, sah darin eine Verletzung der dienstlichen Neutralitätspflichten eines Rundfunkredakteurs und erteilte ihm deswegen am 5. 11. 1969 einen „strengen Verweis“. Mit Unterstützung seiner Gewerkschaft klagte Astel gegen diese Disziplinarmaßnahme und erhielt vor dem Arbeitsgericht Saarbrücken Recht (Urteil vom 8. 9. 1970, Ca 22/70). Der „strenge Verweis“ wurde für unwirksam erklärt, weil ihm die Rechtsgrundlage in Form einer Bußordnung fehlte; der SR wurde verurteilt, den „strengen Verweis“ aus den Personalakten zu entfernen (Arbeitsgericht Saarbrücken, 8. 9. 1970, zit. nach Astel 1974, 9 f.).
3.2. Gründe für eine fristlose Kündigung
Mit dem Hörspieldramaturgen Jochen Senf (1942–2018) rief Astel ab April 1970 in der Jugendstrafanstalt Ottweiler einen „Arbeitskreis für schreibende Strafgefangene“ ins Leben. In einer Gefangenenzeitung der Strafanstalt veröffentlichte er zudem am 25. 9. 1970 einige Gedichte (in extenso zitiert im Urteil des Landesarbeitsgerichtes Saarland vom 11. 2. 1972, 2 Sa 119/71, abgedruckt in: Astel 1974, 11 f.), die nach Auffassung der Anstaltsleitung kaum geeignet schienen, bei der Sozialisierung jugendlicher Häftlinge behilflich zu sein (a.a.O., 17). Das Scheitern dieses „Arbeitskreises“ zog politische Folgen nach sich in Form einer Kleinen Anfrage des Abgeordneten Friedrich Läpple (SPD) an die Regierung des Saarlandes vom 8. 6. 1971 (abgedruckt ebd., 13 f.), die durch die Regierung am 30. 6. 1971 beantwortet wurde (ebd., 16 ff.).
Ebenfalls am 8. 6. 1971 erschien in der Frankfurter Rundschau ein Artikel von Werner Deuker unter dem Titel „Rundfunkfreiheit nur für den Herrn Intendanten?“, in dem der Intendant des Saarländischen Rundfunks scharf kritisiert wurde und zur Untermauerung der Kritik aus einem Brief zitiert wurde, den Intendant Mai am 13. 8. 1970 über eine von Astel seinerzeit geplante Sendung mit Gedichten des DDR-Lyrikers Paul Wiens und anderer kommunistischer Autoren an seinen Programmdirektor Dr. Wilhelm Zilius (1913–2004) geschrieben hatte.
Daraufhin kündigte der Intendant am 21. 6. 1971 Astels Beschäftigungsverhältnis mit dem Saarländischen Rundfunk fristlos mit der Begründung, niemand anderer als er könne den betreffenden Brief dem FR-Kritiker zugänglich gemacht haben, wodurch er „in schwerster Weise“ gegen seine arbeitsvertraglichen Verpflichtungen verstoßen habe. Als weitere kündigungsrelevante Gesichtspunkte wurden die 1970 ausgesprochene Missbilligung von Astels Verhalten in der CDU-Wahlversammlung vom 7. 9. 1969 sowie eine angebliche Verletzung tarif- und dienstvertraglicher Pflichten Astels durch dessen Auftritte in der Jugendstrafanstalt Ottweiler genannt (zitiert im Urteil des Landesarbeitsgerichtes Saarland vom 11. 2. 1972, abgedruckt in: Astel 1974, 7 f.).
3.3. Rechtsstreit
Astel klagte gegen diese Kündigung und erhielt in einer Reihe von Arbeitsgerichtsverfahren durch alle Instanzen Recht. Auch erneute Kündigungen vom 13. 7. 1971 und vom 22. 12. 1971, in denen durch den Intendanten weitere Umstände und Gedichte Astels als kündigungsrelevant angegeben wurden (s.u. 4), wurden von den Gerichten sämtlich verworfen (Arbeitsgericht Saarbrücken, Urteil vom 30. 4. 1973, 1 Ca 1/72). Der „Fall Astel“ hat bundesweit Aufmerksamkeit erregt (Der Spiegel 1971; 1972a; 1972b; Petto 2018), nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Auseinandersetzungen um den „Radikalenerlaß“ der Regierungen des Bundes und der Länder zur Überprüfung von Bewerbern für den Öffentlichen Dienst auf deren Verfassungstreue vom 18. Februar 1972. Der Streit hatte aber auch konkrete rundfunk- bzw. medienrechtliche Relevanz, da der Intendant des Saarländischen Rundfunks sich durch das Arbeitsgericht erklären lassen musste, „daß Rundfunkanstalten keine Tendenzbetriebe darstellen“:
Im Gegensatz zur privatrechtlich organisierten Struktur der Presse, bei der die für ein demokratisches Staatswesen erforderliche Meinungsvielfalt dadurch garantiert ist, daß zahlreiche Presseerzeugnisse miteinander konkurrieren können, garantiert die öffentlich rechtlich verfaßte Rundfunkstruktur die Freiheit dadurch, daß sie die bedeutsamen politischen, weltanschaulichen und gesellschaftlichen Gruppen pluralistisch in den Rundfunkanstalten selbst Einfluß haben und im Gesamtprogramm zu Wort kommen läßt (vgl. BVerfGE 12, 205 ff – Fernsehurteil –).“
(Arbeitsgericht Saarbrücken, Urteil vom 30. 4. 1973, zit. nach Astel 1974, 94 f.)
4. Zwischen den Stühlen
Nachdem Astel im Mai 1973 seinen Arbeitsplatz wieder einnehmen konnte, veröffentlichte er 1974 umfangreiche Auszüge aus den zu seinen Gunsten ergangenen Arbeitsgerichtsurteilen, ergänzt um 117 neue Epigramme „zu Politik, Sport, Liebe, Kultur, Arbeit und Natur“, unter dem Titel Zwischen den Stühlen / sitzt der Liberale / auf seinem Sessel in der literarischen Avantgarde-Reihe „Luchterhand Typoskript“. Die Veröffentlichung der Urteile war nicht nur ein Akt der persönlichen Genugtuung, der wohl auch als öffentliche Demütigung seines Dienstherrn verstanden werden durfte. Sie ist auch rechtsgeschichtlich interessant im Kontext der 1969 in Kraft getretenen Novelle des Kündigungsschutzgesetzes sowie des § 626 BGB, die die Beziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern in einer Weise neu regelte, die von den Beteiligten damals in einer Reihe von Verfahren erst ausgelotet werden musste. Das gesellschaftliche Verständnis der neuen rechtlichen Handlungsspielräume bzw. Grenzen wurde durch die Publikation der einschlägigen Entscheidungen mitgeprägt. Insbesondere das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 7. Dezember 1972, in dem die Kündigungen gegen Astel sämtlich für unwirksam erklärt wurden (BAGE 24, 468), gilt als „Meilenstein auf dem Weg zu einer grundrechtsbasierten Praxis der Arbeitsbeziehungen“. „Endlich war es ‚amtlich‘, dass Arbeitnehmer nicht mehr, wie man das lange nannte, ihr Grundrecht auf Meinungsfreiheit an den Werkstoren abzugeben hatten“ (Schmitz-Scholemann 2018).
Aus der Sicht des Autors und seines Verlages sollten die Urteile, bzw. der Streit um die von dem Intendanten angestrebte Beendigung von Astels Beschäftigungsverhältnis, demonstrieren, „daß Literatur nicht folgenlos zu sein braucht“, „politische Lyrik“ vielmehr „politische Wirkung“ zeitigen könne. Der gescheiterte Versuch des Intendanten, den Redakteur loszuwerden, wurde auf dessen provokative Gedichte zurückgeführt, die den eigentlichen Stein des Anstoßes dargestellt hätten. So wurde die Hartnäckigkeit des Intendanten, der die Entscheidungen der Arbeitsgerichte nicht akzeptieren mochte und die Revision durch alle Instanzen suchte, zum Ausweis der Wirkmacht des Dichterwortes, das der Intendant weder akzeptieren noch ignorieren konnte.
Untermauert wurde diese Lesart insbesondere durch den dritten, wiederum erfolglosen Versuch, Astel zu kündigen, vom 22. 12. 1971, in dem der Intendant sich auf ein von Astel unter dem Titel „Auto-Mobil-Machung“ in der Zeitschrift Konkret (Nr. 25 vom 2. 12. 1971) veröffentlichtes und am 12. 12. 1971 auch in Neunkirchen öffentlich vorgetragenes Gedicht bezogen hatte. Das Gedicht besteht aus der Wiedergabe eines tagesaktuellen Faktums und zwei Fragen:
AUTO-MOBIL-MACHUNG
Nur Lastwagen sollen vorerst eingezogen werden
bei der Mobilmachungsübung 1972
dreihundert bis fünfhundert private Kraftfahrzeuge.
Nimmt sich da die gelegentliche Enteignung
eines BMW-Personenkraftwagens
durch die Baader-Meinhof-Gruppe
nicht vergleichsweise harmlos aus?
Wer ist nun also „Staatsfeind Nr. 1“,
wie Innenminister Genscher einmal formuliert hat,
Verteidigungsminister Schmidt
oder Ulrike Meinhof bzw. Andreas Baader?
(Astel 1974, 32)
Intendant Mai war sich sicher: „Der Verfasser derartiger Gedichte, die den amtierenden Bundesverteidigungsminister als möglichen Staatsfeind Nr. 1 bezeichnen und eine kriminelle Gruppe begünstigen, ist für eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt untragbar.“ (SR, Kündigungsschreiben an Arnfrid Astel vom 22. 12. 1971, zit. nach Arbeitsgericht Saarbrücken, Urteil vom 30. 4. 1973, in: Astel 1974, 83). In seiner Erwiderung auf Astels Kündigungsschutzklage konkretisierte Mai seine Auffassung, dieses Gedicht bzw. seine Veröffentlichung könnte Straftaten „der Billigung gemeingefährlicher Verbrechen (§ 140 StGB), der Verunglimpfung der Bundesregierung und ihrer Mitglieder, der böswilligen Verächtlichmachung der verfassungsmäßigen Ordnung (§§ 90a und 90b StGB) sowie der politischen üblen Nachrede (§ 187 StGB)“ erfüllen (zit. nach Arbeitsgericht Saarbrücken, Urteil vom 30. 4. 1973, in: Astel 1974, 87 f.). Seinem Verständnis nach sei das Gedicht Astels so zu lesen:
„Auto-Mobil-Machung
Bei der Mobilmachung 1972 sollen vorerst nur
LKW, und zwar 300 – 500 private LKW, eingezogen
werden.
Demgegenüber nimmt sich die gelegentliche
Enteignung eines BMW-PKW durch die
Baader-Meinhof-Gruppe vergleichsweise harmlos aus.
Staatsfeind Nr. 1 – um die Formulierung von
Innenminister Genscher zu gebrauchen – ist
also Verteidigungsminister Schmidt und nicht
Ulrike Meinhof bzw. Andreas Baader.“
(zit. nach Arbeitsgericht Saarbrücken, Urteil vom 30. 4. 1973, in: Astel 1974, 88 f.)
Ob Mai wegen der von ihm für gegeben gehaltenen Tatbestände auch Strafanzeige gestellt hat und wie sich ggf. die Staatsanwaltschaft dazu verhalten haben mag, ist nicht bekannt. Das für Strafsachen eigentlich nicht zuständige Arbeitsgericht prüfte im Rahmen seiner Beurteilung, ob im Verhalten des Angestellten Astel und konkret in dem betreffenden Gedicht bzw. in der Publikation dieses Gedichtes ein Grund zu einer außerordentlichen Kündigung gelegen haben könnte, auch, ob einer der genannten Straftatbestände (oder ggf. ein anderer) erfüllt sein könnte, und stellte unmissverständlich klar, warum das jeweils auszuschließen war (ebd. 98–110).
Bemerkenswert – und in einem arbeitsgerichtlichen Verfahren ungewöhnlich – liest sich in diesem Zusammenhang ein Passus des Urteils, in dem das Gericht der Interpretation von Astels Gedicht durch den Intendanten eine eigene Deutung entgegensetzt:
Liest man das Gedicht des Klägers unbefangen und unvoreingenommen, so hat man den Eindruck, daß der Kläger zwar in überaus scharfer Form die geplanten Maßnahmen der Lkw-Einziehung des damals amtierenden Bundesverteidigungsministers angegriffen hat. Die Verbindung des damaligen Bundesverteidigungsministers Schmidt mit der Bezeichnung ‚Staatsfeind Nr. 1‘ (…), gekleidet in die Form einer rhetorischen Frage, beabsichtigt jedoch erkennbar keine eigene ehrenkränkende Wertung des Bundesverteidigungsministers als ‚Staatsfeind Nr. 1‘. Vielmehr will der Kläger, der sich in der literarischen Form des Epigramms ausdrückt, durch den Vergleich der Lkw-Einziehung mit den Autodiebstählen der Baader-Meinhof-Gruppe bei dem Leser einen Schock hervorrufen, der ihn zum Nachdenken über die (…) politischen Auswirkungen der von dem Bundesverteidigungsminister geplanten Aktion zwingen soll. (ebd., 106 f.).
Schon zuvor hatte das Landesarbeitsgericht Saarbrücken sich in seinem Urteil vom 11. Februar 1972 zum Berufungsverfahren über die erste Kündigungsschutzklage Astels (abgedruckt in: Astel 1974, 5–80) auch über dieses Gedicht geäußert und konnte darin ebenfalls weder eine Beleidigung der Person des Bundesverteidigungsministers noch eine Verherrlichung der Baader-Meinhof-Gruppe erkennen (a.a.O., 79).
Ab 1977 wurde Astel selbst für zwei Amtsperioden ehrenamtlicher Arbeitsrichter beim Arbeitsgericht Saarbrücken.
5. Neues (& Altes) vom Rechtsstaat
Als publizistischer Höhepunkt des politischen Epigrammatikers gilt das Erscheinen eines Bandes mit „allen“ Epigrammen, 974 Seiten, im Hausverlag der Versandbuchhandlung Zweitausendeins (Astel 1978). Zusätzliche Brisanz erhielt das Buch durch seine Publikationsgeschichte: Der Verlag hatte wegen angeblicher „Tändeleien mit der Gewaltfrage“ ein Kapitel mit insgesamt 76 Gedichten („Mit allen Knüppeln des Rechtsstaates“) nicht drucken wollen. Nachdem Astel sich öffentlich über die ihm drohende „Zensur“ beklagt hatte, wurde die Sammlung doch in der vom Autor gewünschten Gestalt veröffentlicht. Der Verlag distanzierte sich allerdings auf einem beigelegten Zettel von der Publikation und erklärte, der Verlagserlös werde an gemeinnützige Organisationen gespendet (Petto 2018a).
Die Auseinandersetzung mit dem Verlag und dessen Distanzierung sind vor dem Hintergrund des 1976 eingeführten § 88a StGB (Verfassungsfeindliche Befürwortung von Straftaten) zu sehen. Nach diesem Gesetz machte sich strafbar,
wer eine Schrift (…), die die Befürwortung einer der in § 126 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 genannten rechtswidrigen Taten enthält und bestimmt sowie nach den Umständen geeignet ist, die Bereitschaft anderer zu fördern, sich durch die Begehung solcher Taten für Bestrebungen gegen den Bestand oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder gegen Verfassungsgrundsätze einzusetzen,
1. verbreitet,
2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht oder
3. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, in den räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes einzuführen oder daraus auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihr gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 oder 2 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen.
(§ 88a Abs. 1 StGB in der Fassung vom 22. 4. 1976)
Astel, der seine Epigramme durchaus als „Strafzettel für den Rechtsstaat“ (Astel 1978, 91) verstanden wissen wollte, griff in die Kontroversen über § 88a StGB auch selbst ein, u.a. mit den folgenden Gedichten:
KUNSTVORBEHALT
Was ist ein Bankraub
gegen das Betreiben einer Bank?
Diesen Satz dürfte ich nicht aussprechen
(nicht weil er falsch wäre,
sondern weil er strafbar wäre),
wenn er nicht von Brecht wäre.
(Astel 1978, 114)
GESINNUNGSTERROR
Nach der Währungsreform
bekam man Stiftspitzer nur,
wenn man auch einen Radiergummi kaufte.
So darf ich heute nur dann
über den Hungerstreik reden,
wenn ich zugleich die Gewalt verurteile.
(Astel 1978, 136)
Empfehlung
Angesichts der Strafandrohung
gegen die Empfehlung von Gewalt,
empfehle ich, Gewalt
in Zukunft nicht mehr zu empfehlen.
(Astel 1978, 113)
Drei Jahre später wurde § 88a StGB wieder aufgehoben (19. Strafrechtsänderungsgesetz vom 7. 8. 1981). Die Aufhebung wurde im Wesentlichen damit begründet, dass sich gezeigt habe, dass für den Straftatbestand kein hinreichendes Bedürfnis bestehe, während er andererseits die Meinungsfreiheit beeinträchtigt habe (Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste 2018, 14).
6. Reliterarisierung
Seit Ende der 1970er Jahre wandte sich Astel, der bis zum Eintritt in den Ruhestand 1998 beim Saarländischen Rundfunk als Leiter der Literaturabteilung arbeitete, wieder verstärkt der Landschafts- und Liebeslyrik zu (Buselmeier 2000). Von 1979 bis 1996 übernahm er regelmäßig Lehraufträge an der Universität des Saarlandes für eine Schreibwerkstatt unter dem Titel „Selber Schreiben und Reden – Einhornjagd und Grillenfang – Anfertigen und Vorzeigen kurzer literarischer Texte auf Gegenstände und angreifbare Zustände im Kopf und außerhalb“ (Behringer/Fitz/Peter 1992; Ecke 2019).
Daneben engagierte er sich auch verbandspolitisch. Von Dezember 1988 bis September 1989 gehörte er für das Saarland dem kommissarischen Bundesvorstand des VS an, der im April 1989 als eigenständiger Berufsverband in die neu gegründete IG Medien überführt wurde. Im September 1989 wurde Astel zum stellvertretenden Bundesvorsitzenden des VS gewählt, trat von diesem Amt jedoch 1991 zurück, als er einsehen musste, dass die von ihm angestrebte „Reliterarisierung“ des von „linkssozialistischen Strömungen“ geprägten Verbandes gescheitert war.
Astels literarisches Werk ist seit 2001 im Internet versammelt als Sand am Meer. Sinn- & Stilübungen auf der von Hans Gerhard Steimer betreuten Seite: www.zikaden.de, wo neben 2266 gedruckten auch 3570 ungedruckte oder verstreut publizierte Gedichte sowie Reden, Gespräche und Aufsätze zu finden sind. Eine Auswahl von Aufnahmen seiner Radiosendungen aus den Jahren 1966 bis 1976 aus dem Archiv des Saarländischen Rundfunks wird zum Nachhören bereitgestellt auf der Seite: www.literatur-im-gespraech.de.
Nachweise
1. Werke
Arnfrid Astel, Hg. (1959): Die gereimten deutschen Grabschriften Heidelbergs aus dem 16. Jahrhundert, Lyrische Hefte 3, www.zikaden.de/gesondert/grabschriften-frame.html
Arnfrid Astel (1963): Ingestalt und Inkraft bei Gerard Manley Hopkins, Neue Deutsche Hefte 93, 48-66, www.zikaden.de/gesondert/hopkins-frame.html
Arnfrid Astel (1968): Notstand. 100 Gedichte, Wuppertal-Barmen: Peter Hammer.
Arnfrid Astel (1970): Kläranlage. 100 neue Epigramme, München: Carl Hanser.
Arnfrid Astel (1974): Zwischen den Stühlen sitzt der Liberale auf seinem Sessel. Epigramme und Arbeitsgerichtsurteile, Darmstadt und Neuwied: Luchterhand.
Arnfrid Astel (1978): Neues (& Altes) vom Rechtsstaat & von mir. Alle Epigramme von Arnfried Astel, Frankfurt am Main: Zweitausendeins.
Arnfrid Astel (1979): Die Faust meines Großvaters & andere Freiübungen. Epigramme und Polaroidfotos, Heidelberg: Das Wunderhorn.
Arnfrid Astel (1982): Die Amsel fliegt auf. Der Zweig winkt ihr nach. Epigramme und Polaroidfotos, Heidelberg: Das Wunderhorn.
Arnfrid Astel (1985): Archilochos und das Verlangen, die Nachtigall anzulangen, Schreibheft 25, 14–21.
Hans Arnfrid Astel (1992): Wohin der Hase läuft. Epigramme und ein Vortrag, Leipzig: Forum Verlag.
Hans Arnfrid Astel (1993): Jambe(n) & Schmetterling(e) oder Amor & Psyche. Eine Schmetterlingskunde, Heidelberg: Das Wunderhorn.
Hans Arnfrid Astel (1993a): Ohne Gitarre. Senza chitarra. 84 Epigramme deutsch und italienisch. Übersetzung: Mara Baruffi, 2. Aufl., Saarbrücken: PoCul-Verlag.
Hans Arnfrid Astel (1999): Sternbilder. West-östliche Konstellationen, Heidelberg: Das Wunderhorn.
Hans Arnfrid Astel (2000): Dionysos et lʼamour au jardin des plantes, Paris: Créaphis.
Hans Arnfrid Astel (2001): Was ich dir sagen will ... kann ich dir zeigen. Mit einer CD: Arnfrid Astel redet zum Thema „Was fällt mir eigentlich ein“, Saarbrücken: PoCul-Verlag.
Arnfrid Astel (2004): Im Chaos schwimmt der aufgeräumte Kopf. Freie Reden und Gespräche, hg. v. Steffen Aug, Saarbrücken: PoCul-Verlag.
Arnfried Astel (2007): „Da mache ich einen Satz …“, in: Renatus Deckert (Hg.), Das erste Buch: Schriftsteller über ihr literarisches Debüt, Frankfurt am Main: Suhrkamp, 118–122.
Arnfrid Astel (2010): Das Spektrum gibt dem Augenblick die Sporen. Gedichte, Frankfurt am Main: Gutleut.
Arnfrid Astel (2013): Götter im Schlosspark. Blankverse aus Wiepersdorf, Saarbrücken: Verband deutscher Schriftsteller, Landesverband Saar.
Janusz Gumbowski, Adam Rutkowski, Arnfrid Astel, Hgg. (1967): Briefe aus Litzmannstadt, aus dem Hebräischen und Jiddischen entziffert von Liber Brener und Adam Wein, übers. ins Polnische von Szymon Datner, deutsch von Peter Lachmann und Arnfrid Astel, Köln: Middelhauve.
Ho Tschi Minh (1967): Gefängnistagebuch. 102 Gedichte. Nach der englischen Version von Aileen Palmer ins Deutsche übertragen von Annegret Kirchhoff, Martin Jürgens und Arnfrid Astel. Als Sonderheft der Lyrischen Hefte hg. v. Arnfrid Astel, Saarbrücken: Eigenverlag;
2. Aufl., hg. v. Arnfrid Astel, München: dtv 1970.
2. Rechtsquellen
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. 5. 1949 in der Fassung vom 21. 3. 1971.
§ 626 BGB in der Fassung vom 1. 9. 1969 https://lexetius.com/BGB/626,2
Kündigungsschutzgesetz vom 10. 8. 1951 in der Fassung vom 1. 9. 1969 https://lexetius.com/KSchG/15,5
§ 88a StGB in der Fassung vom 22. 4. 1976 https://lexetius.com/StGB/88a,2
§ 90b StGB in der Fassung vom 1. 9. 1969 https://lexetius.com/StGB/90b,4
§ 140 StGB in der Fassung vom 1. 9. 1969 https://lexetius.com/StGB/140,10
19. Strafrechtsänderungsgesetz vom 7. 8. 1981.
Gesetz über die Veranstaltung von Rundfunksendungen im Saarland vom 2. 12. 1964 in der Fassung vom 1. 8. 1968.
Manteltarifvertrag des Saarländischen Rundfunks vom 13. 1. 1964.
Beschäftigung von rechts- und linksradikalen Personen im öffentlichen Dienst. Gemeinsamer Runderlaß der Ministerpräsidenten und aller Landesminister vom 18. 2. 1972, www.1000dokumente.de/index.html?c=dokument_de&dokument=0113_ade&l=de
Bundesverfassungsgericht, Urteil des 2. Senats vom 28. 2. 1961 – 1. Rundfunkentscheidung, BVerfGE 12, 205 www.servat.unibe.ch/dfr/bv012205.html
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 7. 12. 1972, 2 AZR 235/72, BAGE 24, 468 www.prinz.law/urteile/BAG_2_AZR_235-72
3. Literatur
Klaus Behringer / Angela Fitz / Ralf Peter, Hgg. (1992): Einhornjagd & Grillenfang. 13 Jahre Saarbrücker Schule, Texte aus Hans Arnfrid Astels Literaturseminar Selber Schreiben und Reden, Saarbrücken: PoCul-Verlag, www.pocul.de/buecher/einhornjagd/einhornjagd.pdf
Thomas Bimesdörfer (2018): Arnfrid Astel ist tot, SWR 2 Panorama, 12. 3. 2018, https://archive.ph/20180314054450/http:/www.sr.de/sr/sr2/themen/panorama/20180312_arnfried_astel_gestorben100.html
Thomas Blum (2018): Es war einmal ein Angestellter. Der Schriftsteller Arnfrid Astel war eine Zeit lang der Lyriker der Linken, Neues Deutschland, 15. 3. 2018.
Michael Buselmeier (1979/2018): Arnfrid Astel, Kritisches Lexikon der deutschen Literatur, www.nachschlage.net/search/klg/Arnfrid+Astel/19.html
Michael Buselmeier (2000): Hans Arnfried Astel oder die Kontinuität der Abweichung. Lobrede zur Verleihung des Kunstpreises des Saarlandes 2000, www.zikaden.de/gesondert/kunstpreis-frame.html
Michael Buselmeier, Ralph Schock, Hgg. (2003): Seit ein Gespräch wir sind. Ein Buch über Arnfrid Astel, Blieskastel: Gollenstein.
Der Spiegel (1971): Ludwigs Motto, Der Spiegel Nr. 28 v. 5. 7. 1971, www.spiegel.de/spiegel/print/d-43144822.html
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Zitiervorschlag
Eberhard Ortland (2021): Arnfrid Astel, in: Thomas Gutmann, Eberhard Ortland, Klaus Stierstorfer (Hgg.), Enzyklopädie Recht und Literatur,
doi: 10.17879/12009580829
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