Ovid
Stand 30. September 2022
Publius Ovidius Naso wurde im Jahr 43 v. Chr. in Sulmona in Mittelitalien geboren. Er starb 61 Jahre später (18 n. Chr.) in Tomis, dem heutigen Constanța, am Schwarzen Meer, am äußersten Rand des Römischen Reiches. Ovid starb dort, weil er in Ungnade gefallen war; womit genau er seine relegatio verdient hatte, ist unklar. Im Zentrum dieses Artikels steht der Jurist Ovid. Um den notwendigen Kontext bereitzustellen, lassen wir zunächst den Dichter Ovid und sein Werk Revue passieren und stellen einige Überlegungen über sein Schicksal an. In der Hauptsache geht es darum, was Ovid in seinen Gedichten über das Recht geschrieben oder angedeutet hat. Abschließend wenden wir uns seiner ‚Berufung‘ zu.
1. Der Dichter
Der zentrale Stellenwert von Rechtssprache und -symbolik in den Dichtungen Ovids ist ein Gemeinplatz der Forschung (vgl. bereits Kenney 1969). Er hätte Anwalt werden können, wie er uns in den Tristia erzählt (4.10.15 f., 33 f.). Sicherlich hatte er dieselbe Ausbildung absolviert wie diejenigen, die im antiken Rom als Anwälte galten, im Kleinklein von Eigentum und gerichtlicher Testamentseröffnung wie auch in den höheren Künsten der Rhetorik. Aber er wurde ein Dichter.
1.1. Die Schriften
Ovids Schriften können unterteilt werden in die Liebeselegien, die Metamorphosen und die Exilschriften. Die Reihenfolge der Entstehung dieser Schriften ist in manchen Punkten nach wie vor umstritten, allgemein wird jedoch angenommen, dass sie mehr oder weniger in dieser Reihenfolge verfasst wurden. Am wenigsten fest gefügt erscheint die erste Kategorie, zu der die Amores, ein neckisches Sinnieren über die Liebe des Dichters zu einer verheirateten Frau, und die Ars amatoria, die sich selbst als Handbuch für Ehebrecher anpreist, gehören wie auch die Remedia amoris (Heilmittel gegen die Liebe) und in gewissem Sinn wohl auch De medicamine faciei, eine frühe, kurze Abhandlung über Modeerscheinungen. Größere Auseinandersetzungen gibt es darüber, inwieweit zwei weitere Texte zu den Liebeselegien gezählt werden können. Der erste sind die Heroides, von denen häufig angenommen wird, dass sie zu Ovids frühesten Schriften gehören, eine Reihe von Liebesbriefen geschrieben von Charakteren aus der griechischen Mythologie an deren abwesende und vielfach untreue Liebhaber. Der zweite sind die Fasti, eine kalendarische Feier der römischen Feste im Jahresverlauf, die allerdings mitten im Jahr, im Juni, endet, was nahelegt, dass ihre Komposition durch Ovids Exil unterbrochen worden sein könnte.
Ovids bedeutendstes Werk sind die Metamorphosen, ein Epos in 15 Büchern, das bei der Entstehung der Welt beginnt und mit der Errichtung des augusteischen Roms endet. Als dichterisches Äquivalent zu Livius’ Geschichtswerk Ab urbe condita werden sie oft neben Vergils Aeneis gestellt. Wie der Titel nahelegt, ist das treibende Thema der Metamorphosen die Verwandlung. Für den Dichterjuristen Ovid ist vor allem eine Metamorphose zukunftsträchtig: der Übergang vom gesetzlosen zum gesetzmäßigen Zustand. Die dritte Kategorie ovidscher Texte umfasst die Exilschriften, Tristia und Epistulae ex Ponto. Als verschiedentlich flehende und mitleidige, verzweifelte und aufsässige Reflexionen über den Zustand des Autors und den Sinn dichterischen Bestrebens können die Exilschriften auch als Appell gelesen werden, als Berufungsschrift des Verbannten an den Kaiser in Rom und darüber hinaus auch an die Nachwelt.
1.2. Der Fall
Während die Exilschriften ständig auf Ovids Fall anspielen, geben sie keine genauen Hinweise darauf, was er getan haben mag. Am nächsten daran kommt Ovid als er „zwei Frevel, Gedicht und Verirrung“ zugibt (Trist. 2.207). Gewagtere Spekulationen werfen die Frage auf, ob Ovid bei einer Affäre mit der Tochter (Iulia, 43 v. Chr.–14 n. Chr.) oder Enkelin (Iulia minor, 19 v. Chr.–28 n. Chr.) des Kaisers erwischt worden sein könnte. Beide waren laut den Historikern Cassius Dio und Macrobius Partygängerinnen. Ovid war Tutor der jüngeren Iulia. Vielleicht war er sogar in die gescheiterte Palastrevolte verwickelt, die durch Lucius Aemilius Paullus, den Ehemann der jüngeren Iulia, angeführt und 8 n. Chr. aufgedeckt wurde. Wahrscheinlicher erscheint, dass Ovid etwas Kompromittierendes wusste oder gesehen hatte. Was es auch war, es brachte die steile Karriere eines der führenden römischen Literaten, Mitglied von Maecenas literarischem Zirkel und zumindest bis 8 n. Chr. auch bei Gericht geschätzt, abrupt zu Ende. Letztlich bleibt uns nichts übrig, außer zu spekulieren, was die „Verirrung“ gewesen sein mag und welches „Gedicht“ Augustus verärgert haben könnte.
Vielleicht hilft es unseren Spekulationen, wenn wir innehalten und über Augustus (63 v. Chr.–14 n. Chr.) und das, was ihm wichtig war, nachdenken. Als Gewinner der chaotischen Nachwirkungen der Ermordung seines Adoptivvaters Iulius Caesar 44 v. Chr. wurde dem frisch benannten Augustus 27 v. Chr. der Titel des princeps verliehen. Vier Jahre später hatte er die zusätzlichen Ämter des Tribuns und Censoren angenommen und in letzterer Funktion hatte er sich vorgenommen, aus sich selbst eine Art Moralapostel zu machen. Dazu fing er an, auffällig schlichte Kleidung zu tragen und auffällig schlichtes Essen in einem auffällig schlichten Palast zu sich zu nehmen. Dazu erließ er einige auffällige neue Gesetze.
Er begann im Jahr 18 v. Chr. mit der lex Iulia de maritandis ordinibus (vgl. Giltaij 2019) und der lex Iulia de adulteriis coercendis (vgl. McGinn 2003). Erstere sollte dem Zweck dienen, die Institution der Ehe zu stärken und rechtmäßige Fortpflanzung zu unterstützen, letztere sollte Ehebruch verhindern. Die Gesetze sollten, wie Augustus stolz in seinen Res gestae bekräftigte, „viele Einrichtungen der Väter, die in unserer Epoche schon zu verschwinden drohten, wieder zum Leben erwecken“ (Res ges. 8.5). Die neuen leges knüpften tatsächlich in beachtlichem Maße an Bestimmungen des Gewohnheitsrechts der Ehe an, deren Zweck es war, die Integrität der Familie und die Autorität des pater familias zu bewahren. Das römische Gewohnheitsrecht war darauf ausgerichtet, eine Kultur des pudor oder der Ehre zu fördern, vor allem der pudicitia römischer Frauen, für Seneca „die herrlichste und dem Zahn der Zeit unzugängliche Schönheit, die größte Zierde“ (Dial. 12.16.4) und laut Valerius Maximus eine göttliche Macht (Val. Max. 6.1). Natürlich sollte das nie für alle Frauen gelten, nur für die, die eine Ehre zu verlieren hatten, also nicht für Sklavinnen, Prostituierte oder Schauspielerinnen.
Am erkennbarsten war der moralische Imperativ hinsichtlich der lex de adulteriis. Während es bei de maritandis ordinibus hauptsächlich um finanzielle Anreize für Ehe und Fortpflanzung ging, knüpft das Ehebruchgesetz an das gewohnheitsrechtliche ius occidendi an, welches dem pater familias erlaubt, brutale Rache an jedem in flagranti erwischten Verführer zu nehmen, von Schlägen über Kastration bis hin zum Tod (vgl. McGinn 2003, 202–207; Brescia 2019). Allerdings müsste er dann auch seine Tochter töten und das Paar musste auf seinem eigenen Grundstück erwischt worden sein (vgl. a. Mette-Dittmann 1991, 61 ff.). Wie üblich solche Praktiken waren, vor oder nach 18 v. Chr., bleibt Gegenstand von Vermutungen. Die legislative Neuformulierung ist nichtsdestotrotz bemerkenswert. Die größere Bedeutung der lex de adulteriis lag jedoch in der Einführung einer dezidierten quaestio perpetua, die die Heraufstufung des Ehebruchs von einer privaten iniuria zu einem öffentlichen Verbrechen bestätigte. Einfach gesagt wurde das, was in der Privatsphäre des römischen Schlafzimmers passierte, zum Gegenstand öffentlichen Interesses. Es ist darüber spekuliert worden, dass die neuen leges Schwierigkeiten hatten, Unterstützer zu gewinnen, nicht zuletzt im Senat (vgl. Tacitus, Annales, 3.28). Die Verabschiedung eines dritten Edikts, der lex Papia Poppaea, die einige Jahrzehnte später erlassen wurde, feuert diese Vermutung an; es war ein Gesetz, das zugleich präzisieren und erneut bekräftigen sollte. Es war jedenfalls eine interessante Zeit für einen jungen Dichter, der eine Karriere darauf aufbauen wollte, anzügliche Gedichte und Handbücher für potenzielle Ehebrecher zu schreiben.
2. Die Prozesse
Rechtliche Eingriffe sind, wie bereits bemerkt, in Ovids Werk allenthalben eingeschrieben. Am dichtesten treten sie in den Liebeselegien und den Metamorphosen hervor. Man könnte sie geradezu als Fallsammlungen zum Recht wie auch zur Poetik der Liebe bezeichnen.
2.1. Die Liebeselegien
Wie wir schon angedeutet haben, finden sich die anzüglichsten Zeilen in den Amores und in der Ars Amatoria, letztere ein Handbuch für Ehebrecher, erstere ein erweiterter Bericht eines einzigen Falles. Es geht um Corinna, die Muse und, so müssen wir annehmen, Liebhaberin des Dichters, und ihren traurigen Abstieg auf der schiefen Bahn vom Ehebruch über die Prostitution hin zur Abtreibung. Von Anfang an wird ein rechtlicher Ton angeschlagen, als Ovid in Corinnas Armen über die konkurrierenden ‚Rechte‘ von Ehemann und Liebhaber diskutiert (Am. 1.4.60–3). In Corinnas Zimmer einzubrechen, wird mit einem Einbruch ins Gefängnis verglichen (Am. 1.6.16–17, 31–2). Es ist ein Eindringen, ein Eingriff in die Privatsphäre, ebenso wie die Passage, in der Ovid seinen Leser dazu einlädt, zu betrachten, was darin gefunden werden kann, Corinnas Körper: „Was für Schultern und Arme konnte ich sehn und berühren!/ Ihre Brüste! Die Form! Lud doch zum Streicheln sie ein! Unter dem straffen Busen, wie ebenmäßig der Körper! Hüften! Vollkommen und schlank! Beine, wie jugendlich schön!“ (Am. 1.5.10, 18–22). Sinnlich und verführerisch, und mehr als nur ein bisschen pornographisch, gab es für Ovid, „Nichts, was nicht zu loben war“ (Am. 1.5.23). „Wer weiß nicht, was noch kam? “, fragt der Erzähler triumphierend. „Ermattet ruhten wir beide./ Mittagsstunden wie die – stellten sie oft sich doch ein!“ (Am. 1.5.25–6). So ist der Anfang, doch nicht das Ende, wie jeder Leser von Valerius gewusst hätte. Ehebruch ist immer nur der Anfang.
Als nächstes kommt, wie es die augusteische lex vorschreibt, Prostitution. Die Affäre trübt sich ein. Corinna beginnt, im Gegenzug für ihre Liebesdienste nach Geschenken zu fragen, und der Dichter reagiert beleidigt:
Als du noch schuldlos warst, da liebte ich Seele und Körper;
jetzt hat verworfener Sinn dir deine Schönheit entstellt.
(…)
Gegen Entgelt Schönheit zu prostituieren.
(…)
Lasst es doch sein, ihr Schönen, für Nächte Geld zu verlangen:
Schmutzige Beute, die bringt letztlich nichts Gutes ja ein (…)
(Am. 1.10.13–14, 42, 47–48).
Schließlich setzt die vorhersehbare Konsequenz der Affäre ein. Corinna findet heraus, dass sie schwanger ist, und entschließt sich zu einer Abtreibung. Inwiefern Abtreibungen im augusteischen Rom rechtswidrig waren, ist nach wie vor Gegenstand von Debatten. Cicero erzählte die Geschichte einer milesischen Frau, die für die Durchführung einer Abtreibung hingerichtet wurde (Clu. 11.32), wohingegen der Jurist Tryphonius später suggeriert, dass Frauen, die infolge von Affären Abtreibungen hatten, eine Verbannung zu erwarten hatten (Dig. 48.19.39; cf. Harris 2007, 87). Ovids Einstellung zum ‚Recht‘ auf Abtreibung überlässt weniger der Fantasie. Corinna als eigentliches Anliegen Eitelkeit unterstellend und sich selbst von jeglicher Verantwortung lossprechend, stürzt er sich in eine erbitterte Klage: „Du auch wärest dahin, statt als Schönheit geboren zu werden,/ hätte dasselbe wie du einst deine Mutter versucht“ (Am. 2.14.19–20).
Der Grad, zu welchem die Liesbeselegien als Ganzes als eine ironische Reaktion auf Augustus’ Ehegesetze gelesen werden können, ist Gegenstand von Mutmaßungen. Setzte Ovid sich für eine alternative ‚amouröse‘ Jurisprudenz ein, die durch einen praeceptor amoris verwaltet werden sollte (vgl. Ziogas 2021)? Damit würde notwendigerweise der Wirkbereich des Zivilrechts beschränkt und zwischen dem, was öffentlich, und dem, was tatsächlich privat ist, unterschieden. Es handelt sich im Grunde um ein gerichtliches Argument: „Magst du den Leib auch bewachen, so bricht sie im Geiste die Ehe, (…) Zwar schließt alle du aus, aber der Lover ist drin“ (Am. 3.4.5, 8). Bedenke: „Ins Unendliche schweift furchtbar die Willkür der Dichter;/ dass sie historisch korrekt schreiben, das fordert sie nicht“ (Am. 3.12.41 f.). Der Dichter spricht zum Herzen, der Anwalt zum Gesetz. Dieselbe Ansicht kann in der Ars amatoria gefunden werden, wo es heißt, „unserer Tätigkeit passt der Charakter sich an“ (Ars. 3.546). Die Ars kann demnach, im Anklang an Horaz und in Vorwegnahme zahlloser späterer ‚Verteidigungen‘, von Sidney bis Shelley, als eine konzentrierte Verteidigung der Dichtkunst gelesen werden, freilich als eine, die viele praktische Ratschläge zu „heimliche[m] Tun, das erlaubt ist“ und „kein Verbrechen“ (Ars. 1.33-4), enthält, dazu, wo man eine Liebhaberin abschleppen, wie eine verführbare Ehefrau erkennen und ihrem Ehemann Hörner aufsetzen kann: Freunde dich mit dem Dienstmädchen an, schreib Liebesbriefe, setze die ‚Eloquenz‘ eines Rechtsanwalts ein, besser noch, nimm die Gestalt eines Dichters an, „dass die zwei Sprachen du gründlich erlernst“ (Ars. 2.122). Bei der ‚gelangweilten Hausfrau’ wirken Singen, Tanzen und die richtige Frisur. Für alle Beteiligten sind die Anweisungen simpel: lies die Ars ‚mit Vorsicht‘, lerne, wie die lex de adulteriis umgangen werden kann, und habe etwas Spaß (Ars. 3.140).
2.2. Metamorphosen
Wie zu vermuten, ist das Leitmotiv der Metamorphosen, die Ovid um 1 n. Chr. zu schreiben begann, die Verwandlung. Und wie bereits bemerkt, ist vor allem eine Veränderung für den Dichterjuristen von besonderem Interesse: der Übergang von einer rechtlosen in eine rechtmäßige Welt, ein Prozess, der seine Verkörperung in Form des ‚heiligen‘ Augustus erreicht. Um diese These aufrecht zu erhalten, lässt Ovid über 15 Bücher ein breites Spektrum mehr oder weniger bekannter ‚Fallgeschichten‘ aus der griechischen und römischen Mythologie Revue passieren, von denen die große Mehrheit sexueller Natur und häufig auch gewaltvoll ist. Wir werden nur auf drei dieser Fälle eingehen: Tiresias, Philomela und Myrrha.
2.2.1. Tiresias’ Fall
Tiresias’ Fall wird in Buch 3 beschrieben. Die Fakten des Falls werden kurz erzählt, in 15 Zeilen. Tiresias ist ein Weiser, der gerufen wurde, um eine alberne Streiterei, die sich zwischen Jupiter und seiner Frau Juno darüber entwickelt, ob Männer oder Frauen mehr Spaß beim Geschlechtsverkehr haben, aufzulösen. Die eigenartige Weisheit des Tiresias besteht darin, dass er „die Liebe in beiden Gestalten“ kannte (Met. 3.323–6). Sein Fehler ist, dass er sich übernimmt, als er vom doctus zum arbiter und iudex wird, also praktisch vom Rechtsgelehrten zum Anwalt und Richter (vgl. Coleman 1990, 573–575; Balsey 2010, 15–23; Ziogas 2021, 250–252). Als Tiresias’ Urteil zu Jupiters Gunsten ausfällt, rächt sich eine wütende Juno, indem sie dem Richter die Sehkraft nimmt. Als Entschädigung verleiht Jupiter ihm hellseherische Fähigkeiten. Alles sehr willkürlich, ein Rat wie der Rat der maiestas, der mit einem verstümmelten Richter und der unkalkulierbaren clementia des Jupiter endet. Dies ist nicht das erste Zeichen, dass Gerechtigkeit in einer vorgesetzlichen Welt kapriziös sein kann. Schon Lykaons Fall in Buch 1 deutet so etwas an. Aber es ist der erste, in dem die Konsequenz offensichtlich ungerecht ist. Rom muss sich bessern.
Und das wird es schließlich tun, mit der Apotheose Iulius Caesars im letzten Buch und der Vergöttlichung des Augustus:
Nachdem er der Welt den Frieden gebracht hat,
wird er seinen Sinn auf die Rechte seiner Mitbürger richten,
wird Gesetze einbringen, die er, der Gerechteste, befürworten kann,
wird durch eigenes Beispiel die Gesittung heben
(Met. 15.832–834)
Tiresias’ ‚Vergleich‘ ist der erste Schritt in einem Prozess der Verrechtlichung. Er schafft eine denkbar blasse Vorlage, nach der ein kohärentes, wenn auch unübersehbar imperiales Modell zivilen Regierens gebaut werden kann: das eines göttlich bestätigten Souveräns, der Entscheidungsgewalt an ein ziviles Schiedsgericht überträgt, während er sich das Vorrecht der Gnade vorbehält.
2.2.2. Philomelas Fall
Unser zweiter ‚Fall‘, der von Philomela, folgt in Buch 6. Es ist einer von zahlreichen Vergewaltigungsfällen bei Ovid. Philomela ist eine athenische Prinzessin, die von ihrem Schwager, König Tereus von Thrakien, vergewaltigt wird, als sie auf dem Weg ist, ihre Schwester Prokne zu besuchen. Als sie droht, zu melden, was passiert ist, schneidet Tereus ihr die Zunge ab und sperrt sie in eine Hütte im Wald, wohin er regelmäßig zurückkehrt, um sie erneut zu vergewaltigen. Ihrer Situation trotzend webt Philomela eine Darstellung der erlittenen Gewalt in einen Teppich ein und lässt diesen zu Prokne schmuggeln (Met. 6.577–580). Ob es sich um Schrift oder Bilder gehandelt haben mag, bleibt der Vorstellung der Leser überlassen; die gängigere Übersetzung geht davon aus, dass sie ‚Wörter‘ einarbeitete. Die empörte Prokne rettet ihre Schwester und entwickelt einen Plan, um Rache an ihrem Mann zu üben, indem sie ihren gemeinsamen Sohn Itys schlachtet und dem Vater zum Abendessen serviert. Als Philomela ihm nach dem grausigen Mahl den Kopf des Itys als Beweis präsentiert, schwört Tereus Rache und verfolgt die Schwestern. Fast hätte er sie schon erwischt, da werden sie in Vögel verwandelt. Ovid sagt uns nicht, in was für Vögel, aber die meisten römischen Dichter nahmen an, dass Philomela zu einer Nachtigall wurde und Prokne zu einer Schwalbe; griechische Dichter nahmen das Gegenteil an. Tereus wurde unterdessen zum Wiedehopf, einem Vogel mit einem gemischten Ruf in den antiken Kulturen: „Sein Anblick erinnert an einen gewappneten Krieger“, so Ovid (Met. 6.674); im alten Ägypten und im minoischen Kreta war er heilig, in Leviticus 11:13-19 ist er unter den ‚Abscheulichen‘.
Rein rechtlich betrachtet ist das Verbrechen an Philomela ein ungeheuerliches Beispiel für raptus und stuprum per vim, Entführung, und Vergewaltigung. Beide Tatbestände waren gewohnheitsrechtsrechtlich etabliert und galten als private iniuria, die durch den geschädigten paterfamilias unter der lex Aquilia (Dig. 9.2) sowie der lex Cornelia de iniuris verfolgt werden konnten. Die zu erwartende Strafe konnte von wenigen Schlägen über Kastration bis zum Tod reichen. Die lex Aquilia, die um 286 v. Chr. verabschiedet wurde, regelte den Schadensersatz im Falle von privaten iniuria, die lex Cornelia, die zwei Jahrhunderte später eingeführt wurde, führte zudem strafrechtliche Sanktionen ein. Zu Ovids Zeit setzten weitere Veränderungen des Rechts ein. Die lex Iulia de vi (Dig. 48.7), verkündet um 45 v. Chr. (Nguyen 2006, 88 f.), hatte die Vergewaltigung als Kapitalverbrechen bestätigt, wobei die Strafe unter bestimmten Umständen zur relegatio oder zur Verringerung des Status abgemildert werden konnte. Paulus vermutete später, dass die relegatio den honestiores, den privilegierten Bürgen, vorbehalten war (Sent. 5.22.5). Die strafrechtlichen Sanktionen für Vergewaltigung wurden durch die augusteischen leges von 18 v. Chr. verschärft, die auch den ‚öffentlichen‘ Status des stuprum per vim bestätigten, während sie dem Opfer das Stigma des stuprum nahmen und dadurch die Möglichkeit zur (Wieder-)Heirat wiederherstellten.
Doch dies ist nicht das Gesetz, das in Thrakien gilt, einem gesetzlosen Land, das von einem barbarischen Despoten regiert wird und in dem Frauen persönlich Rache üben. Ein interessierter Römer konnte eine beliebige Anzahl moralisierender Traktate, wie Valerius’ Facta et Dicta, studieren und keinen vergleichbaren Fall einer römischen Frau finden, die getan hätte, was Prokne und Philomela taten. Es wäre naiv, der scheinbar progressiven Natur der augusteischen Gesetzesreform zu viel Vertrauen zu schenken. Dennoch scheint Ovid zu sagen: Seht, was in einer wirklich gesetzlosen Gesellschaft passiert, in der nur Gewalt herrscht – und einige, wenige, beängstigend durchsetzungsfähige Frauen. „Zu keiner Zeit hätte sie mehr gewünscht, noch reden und die Freude ihres Herzens durch Worte bezeugen zu können“, weiß Ovid über Philomela zu sagen, als sie ihrem Schänder den Kopf seines Sohnes ins Gesicht schleudert (Met. 6.659–62).
2.2.3. Myrrhas Fall
Unser dritter ‚Fall‘ spricht ein weiteres Sexualvergehen an, den Inzest. Das Römische Recht unterscheidet zwischen zwei Arten von incestum. Die erste war der Geschlechtsverkehr mit einer vestalischen Jungfrau. Die zweite war der Geschlechtsverkehr zwischen zwei so eng miteinander verwandten Personen, dass ihnen das ius conubii, das Recht zu heiraten und sich fortzupflanzen, verwehrt wurde. In den Worten des Paulus: „Wenn Jemand eine von den Frauenspersonen, die wir zu Ehefrauen zu nehmen, durch die Sitten abgehalten werden, geheirathet haben wird, so sagt man, dass er eine Blutschande begehe“ (Dig. 23.2.39 [Übers. Otto/Schilling/Sintenis 1830]; zu den Verhältnissen, die unter diese Bestimmung fielen, vgl. Dig. 23.2.14.2). Es gibt einige Diskussionen darüber, wann genau das Gewohnheitsrecht des incestum zum Gegenstand strafrechtlicher Anklagen wurde (vgl. Harries 2007, 93 f.). In den augusteischen leges wird incestum nirgends erwähnt, was die Vermutung nahelegt, dass die bestehenden Gesetze über stuprum als ausreichend angesehen wurden. Der Kern des Vergehens lag natürlich in der von ihm ausgehenden Bedrohung der patria potestas und der besonderen Verantwortung, die Ehre der Familie zu schützen, die allen patres familias oblag.
Es gibt in den Metamorphosen nicht ganz so viele Fälle von Inzest wie von Vergewaltigung, aber es sind dennoch einige. Inzest kann der Liste der Untaten des Tereus zugefügt werden, während verschiedene göttliche Paarungen offensichtlich inzestuös sind. Es gibt jedoch drei spezielle Fälle, auf die Ovid eingeht. Einer, der von Canace, wird ausführlich in den Heroides behandelt. Die von Byblis und Myrrha werden aufeinanderfolgend in Buch 9 und 10 der Metamorphosen vorgestellt. Byblis liebt ihren Bruder und macht den verheerenden Fehler, ihm dies in einem Brief zu gestehen. Es treibt sie letztlich in den „Wahnsinn“, sie rennt „heulend durch die weiten Gefilde“ (Met. 9.644). Myrrhas ‚Sünde‘ ist noch schlimmer. Es ist eine ‚entsetzliche‘ Geschichte, die Orpheus (Met. 10.299–300) erzählt, nicht zuletzt aus Gründen der Kulturgeografie. Myrrha ist eine zyprische Prinzessin, keine Thrakerin; sie hätte es besser wissen sollen, auch wenn sie genetisch prädisponiert war als Ururenkelin Pygmalions, des Bildhauers, der so sehr von einer seiner Kreationen besessen war, dass er sie heiratete.
Die Wendung, die Myrrhas Fall wirklich ‚schrecklich‘ macht, ist, dass das Objekt ihrer Begierde ihr Vater ist, König Kinyras. Myrrha quält sich mit ihrer Leidenschaft. Sie versteht, dass es ein scelus sein mag, wenn auch ein unrechtmäßiges, „eine Missetat, wenn es denn eine Missetat ist. … Weil der Mensch sich um alles kümmern muß, erließ er böswillige Gesetze“ (Met. 10.322 f., 329 f.). Davon abgesehen stellt sie zu Recht fest, dass die Götter es ständig tun. Also schmiedet Myrrha mit ihrer Amme einen Plan und schläft mit ihrem Vater. Nachdem sie sich ihm offenbart hat, flieht sie. Als sie den Göttern ihre Schuld gesteht, wird sie in einen Baum verwandelt und ihr schwangerer Bauch im Holz eingeschlossen. Zu gegebener Zeit bringt sie Adonis zur Welt, dessen Geschichte unmittelbar folgt und über den sie weiterhin eine rachsüchtige Herrschaft ausübt. In der Zwischenzeit wird sie ihrem Schicksal überlassen, eine weitere verschandelte junge Frau, die sich getraut hatte, die Regeln der patria potestas herauszufordern. Niemand hält sich lang damit auf, die moralische Integrität des Königs Kinyras in Frage zu stellen, der sich nur zu leicht darauf einlässt, mit einem Mädchen zu schlafen, das buchstäblich im Alter seiner Tochter ist.
Myrrhas ‚Fall‘ erlaubt zwei leicht unterschiedliche Lesarten. Eine erste bestärkt das Argument, welches dem ‚Tiresianischen Vergleich‘ zugrunde liegt. Die Launen von mal mehr mal weniger neutralen Göttern sind nicht genug. Eine bürgerliche Gesellschaft braucht ein bürgerliches Recht. Eine alternative Lesart unterstreicht die These, die wir während unserer Lektüre der Liebeselegien festgehalten haben. Es gibt eine weitere Gerichtsbarkeit, die des praeceptor amoris, die besser geeignet sein könnte, um sich mit Fällen wie dem der Myrrha zu beschäftigen. Es geht nicht darum, das Vergehen zu dulden oder es zu entschuldigen, sondern darum, es verständnisvoller anzuhören. Die Notwendigkeit dessen wird verstärkt durch den Schmerz, der Myrrha überkommt, und durch ihr Geständnis: „Ich habe schreckliche Strafe verdient und unterwerfe mich ihr“ (Met. 10.484–486; dazu auch Resinski 2014, 273 f.; Ziogas 2021, 346, 364–368).
3. Ovids Appell
Wir haben die Genese der Exilschriften, verfasst während Ovids gefährlicher Reise zum Land der viel geschmähten Thraker und in den darauffolgenden Jahren, bereits oben festgehalten. Darunter sind zwei testamentarische Dichtungen, Tristia und Epistulae ex Ponto, die als Gesuche um Strafmilderung gelesen werden können. Diese waren für zweierlei Leserschaften bestimmt. Der primäre Adressat war kein geringerer als der ‚heilige‘ Augustus zuhause in Rom. Ovid stützt sein Gesuch auf vier Gründe. Den ersten, der in Form eines gemäßigten Geständnisses vorgetragen wird, haben wir bereits kurz gestreift. Er gab einen ‚fatalen Fehler’ zu, aber „wißt ihr ja doch: meine Schuld war keine frevelnde Tat“ (Trist. 1.2.98, 109). Zweitens fragte er sich, warum ausgerechnet er, der wohl kaum der erste römische Dichter war, der sein Andenken aufs Spiel gesetzt und ein paar anrüchige Gedichte geschrieben hatte, bestraft wurde. Was war denn mit all den Malern, Bildhauern oder den angehenden Juristen, die in ihren controversiae über verschiedene sexuelle Verstöße diskutierten? Warum waren die nicht alle ans Schwarze Meer geschickt worden?
Die dritte Verteidigung schließt unmittelbar daran an: Ovid ist ein Künstler und sollte dementsprechend auf der Basis der Schönheit seiner Kompositionen beurteilt werden. Die Ars ist ein ‚frivoles‘ Werk (Trist. 2.238), das nicht etwa dazu entworfen wurde, mit imperialen ‚Gesetzen‘ ‚im Konflikt‘ zu stehen (Trist. 2.243), und das wohl kaum irgendjemanden mit reinem Herzen korrumpieren könnte (Trist. 2.308), denn „Alle Dinge vermögen ein böses Gemüt zu verderben,/ alle behalten indes sicher und fest ihren Platz“ (Trist. 301 f.). Genauer sagt Ovid über seine Ars: „keine gesetzlichen Eh’n habe ich jemals bedroht;/ schrieb ich es doch für Frau’n, deren Haar keine Binde in Zucht hält, denen kein langes Gewand fällt auf die Füße herab“ (Ep. 3.3.50 ff.) – eine Anspielung auf die Toga einer Prostituierten. „So wird sich zeigen,” wiederholt Ovid, „daß alle meine Dichtung, wenn man im rechten/ Geist sie zu lesen vermag, niemanden schädigen kann“ (Trist. 2.275 f.). In anderen Worten möchte er, dass seine Gedichte ironisch, also didaktisch, gelesen werden: Der Klappentext, der die Amores, eine Dichtung ‚neckischer‘ Liebe, eröffnet, ist bereits Ovids vierte Verteidigung (Am. 1.2.5). Der Dichter als Sexualberater, der ein Handbuch schreibt, um verwirrten Liebespaaren zu helfen, an den Grenzen des Gesetzes zu agieren: Genau das war Augustus’ Sorge. Welches ‚Pech‘, beschwert sich Ovid: „Dichtungen haben bewirkt, daß der Kaiser mich, mein Gebaren/ tadelte wegen der ‚Kunst‘“ (Trist. 2.7–8). Mag sein. Doch wusste Ovid genau, welches Risiko er einging und welchem Kaiser gegenüber.
Ovids Appell an Rom blieb ohne Erfolg. Er mußte sich an die ‚schmerzende Kälte‘ eines Winters am Schwarzen Meer gewöhnen. Sein zweiter Appell jedoch erwies sich als erfolgreicher. Das Anliegen wird deutlich, als die Tristia zu ihrem Ende kommen. Ovid fragt sich, „Ob nun Gunst meinen Ruhm mir erbracht hat oder die Dichtung“ (Trist. 4.10.131). „[M]ich wird man lesen“, versucht er sich selbst zu überzeugen, „wird sich mein mahnender Ruf bei fernsten Völkern verbreiten, und überall in der Welt wird meine Klage bekannt“ (Trist. 3.7.51, 4.9.19 f.). Wenn nicht jetzt, dann später, denn „Dichtung durchdauert die Jahre“ (Ep. 4.8.50 f.). Und so hat es sich schließlich auch ergeben. Der Geist der Renaissance war hingerissen von Ovid: Christopher Marlowe übersetzte die Liebeselegien, Shakespeare ließ in seinem Titus Andronicus Philomela in all ihrer scheußlichen Pracht auferstehen, Ben Johnson machte Ovid in seinem Poetaster zum Helden der dichterischen Freiheit. Und so weiter durch die Aufklärung bis in die Moderne: von Lord Byrons Bride of Abydos über Virginia Woolfs Between the Acts bis zu Ted Hughes’ Tales from Ovid, Timberlake Wertenbakers Song of the Nightingale und Sarah Kanes Cleansed. Sie alle lassen jeweils einen anderen Ovid wieder aufleben, mal lyrisch, mal ironisch und gerissen.
Uns interessiert jedoch vor allem der Jurist Ovid. Zwar hat sich die Forschung zu ‚Recht und Literatur‘ weniger mit römischer Dichtung als mit dem Renaissancetheater oder mit existenzialistischer Angst beschäftigt, weniger mit Ovid als mit Shakespeare, Dickens oder Dostojewski. Doch dieses Bild ändert sich in jüngster Zeit und dabei scheint es nur angemessen, dass Ovid als Vorhut eines römischen Vorstoßes in die Landschaft einer literarisch inspirierten Rechtswissenschaft wahrgenommen wird. Eine Vorreiterrolle kommt ihm jedenfalls in der kritischen Auseinandersetzung mit dem römischen Recht und der römischen Gesellschaft zu (vgl. u.a. Verducci 1985; Edwards 2009; Richlin 1992; Balsley 2010; VerSteeg/Barclay 2003). In jüngerer Zeit hat sich der kritische Ovid jedoch gewandelt und nimmt immer deutlicher juristische Formen an. Zum Beispiel erscheint er bei Ioannis Ziogas (2021) als ein dezidiert moderner, auch in rechtstheoretischen Fragen auskunftsfähiger Ovid. Oder auch der Begründer der liberalen Demokratie in Heather James’ Darstellung der konstitutionellen Kultur der Renaissance (James 2021). Wir können hoffen, dass weitere folgen werden, nicht zuletzt aus den Gründen, die wir genannt haben. Ovid kann uns einiges über das römische Recht erzählen – und vielleicht sogar noch mehr über unser Recht.
Nachweise
1. Klassische Texte
Res Gestae divi Augusti. Nach dem Monumentum Ancyranum, Apolloniense und Antiochenum, hg. v. Ekkehard Weber, Düsseldorf (u.a.): Artemis & Winkler 1999.
Marcus Tullius Cicero, Orationes, hg. v. Albert Curtis Clark, Oxford: Clarendon Press 1908. http://www.perseus.tufts.edu/hopper/text?doc=urn:cts:latinLit:phi0474.phi010.perseus-lat1:11.32
Corpus Iuris Civilis, ed. Theodor Mommsen/Paul Krüger, Berlin: Weidmann 1911. https://www.hs-augsburg.de/~harsch/Chronologia/Lspost06/Iustinianus/ius_corp.html#di
Das Corpus Juris Civilis, hg. und übers. von K.E. Otto, B. Schilling und C.F.F. Sintenis, Leipzig: Focke 1830.
Publius Ovidius Naso, Amores, Medicamina Faciei Femineae, Ars Amatoria, Remedia Amoris, hg. v. Edward J. Kenney, Oxford: OUP 21994.
Publius Ovidius Naso, Liebesgedichte/Amores, hg. und übersetzt v. Niklas Holzberg, Berlin: Akademie-Verlag 2014.
Publius Ovidius Naso, Liebesbriefe/Heroides, 2. über. Auflage, hg. und übersetzt von Bruno W. Häuptli, Zürich (u.a.): Artemis & Winkler 2001.
Publius Ovidius Naso, Metamorphosen, hg. und übersetzt v. Gerhard Fink, Düsseldorf (u.a.): Artemis & Winkler 2004.
Publius Ovidius Naso, Metamorphoses, ed. R. J. Tarrant, Oxford: OUP 2004.
Publius Ovidius Naso, Metamorphoses, ed. Hugo Magnus, Gotha: Perthes 1892. https://www.perseus.tufts.edu/hopper/text?doc=Perseus%3Atext%3A1999.02.0029%3Abook%3D1.
Publius Ovidius Naso, Festkalender Roms, hg. und übersetzt von Niklas Holzberg, 4. Auflage, Berlin/Boston: De Gruyter 2014.
Publius Ovidius Naso, Briefe aus der Verbannung/Tristia. Epistulae ex Ponto, Lateinisch/Deutsch, hg. v. Niklas Holzberg, übersetzt v. Wilhelm Willige, 5. Auflage, Mannheim: Artemis & Winkler 2011.
Iulius Paulus, Sententiae Receptae, http://www.ancientrome.ru/ius/library/paul/paul1.htm
Lucius Annaeus Seneca minor, Dialogorum libri duodecim, ed. by L. D. Reynolds, Oxford: OUP 1977.
Lucius Annaeus Seneca minor, Philosophische Schriften. 2: Der Dialoge zweiter Teil, Buch VII-XII, übers. und mit Einleitung und Anmerkungen v. Otto Apelt, Leipzig: Meiner 1923.
Cornelius Tacitus, Annalen, hrsg. u. übers. v. Erich Heller, München & Zürich: Artemis 1982. https://www.perseus.tufts.edu/hopper/text?doc=Perseus%3Atext%3A1999.02.0077%3Abook%3D3%3Achapter%3D28
Valerius Maximus, Facta et dicta memorabilia. Denkwürdige Taten und Worte, Lateinisch/Deutsch, hg. und übersetzt von Ursula Blank-Sangemeister, Ditzingen: Reclam 1991.
2. Moderne Literatur
Kathryn Balsey (2010): Between Two Lives: Tiresias and the Law in Ovid’s Metamorphoses, Dictynna 7, 13–31.
Nina Barclay / Russ VerSteeg (2003): Rhetoric and Law in Ovid’s Orpheus, Law and Literature 15, 395–420.
Graziana Brescia (2019): Infamis in novercam: Ius occidendi e pietas paterna a Roma tra retorica e diritto, Bolletino di Studi Latini XLIX.1, 44–60.
Catharine Edwards (2009): The Politics of Immorality in Ancient Rome, Cambridge: Cambridge UP.
Jacob Giltaij (2019): lex Iulia de Maritandis Ordinibus, Oxford Classical Dictionary, https://doi.org/10.1093/acrefore/9780199381135.013.8270
Jill Harries (2007): Law and Crime in the Roman World, Cambridge: Cambridge UP.
Edward J. Kenney (1969): Ovid and the Law, Yale Classical Studies 21, 241–63.
Heather James (2021): Ovid and the Liberty of Speech in Shakespeare’s England, Cambridge: Cambridge UP.
Thomas A. J. McGinn (2003): The Lex lulia de Adulteriis Coercendis, in: Prostitution, Sexuality, and the Law in Ancient Rome, Oxford: OUP, 140–215.
DOI: 10.1093/acprof:oso/9780195161328.001.0001.
Angelika Mette-Dittmann (1991): Die Ehegesetze des Augustus: Eine Untersuchung im Rahmen der Gesellschaftspolitik des Princeps, Wiesbaden: Steiner.
Nghiem L. Nguyen (2006): Roman Rape: An Overview of Roman Rape Laws from the Republican Period to Justinian’s Reign, Michigan Journal of Gender and Law 13.1, 75-112. https://repository.law.umich.edu/cgi/viewcontent.cgi?article=1084&context=mjgl
Rebecca Resinski (2014): Ovidian Ambivalence and Response to Myrrha in Zimmerman’s Metamorphoses and Bidart’s Desire, International Journal of the Classical Tradition 21, 273–295.
Amy Richlin (1992): Reading Ovid’s Rapes, in: Amy Richlin (ed.), Pornography and Representation in Greece and Rome, Oxford: OUP.
Florence Verducci (1985): Ovid’s Toyshop of the Heart, Princeton NJ: Princeton UP.
Ioannis Ziogas (2021): Law and Love in Ovid: Courting Justice in the Age of Augustus, Oxford: OUP.
Copyright © 2022 by
Ian Ward ian[dot]ward[at]ncl[dot]ac[dot]uk
Aus dem Englischen übersetzt von Paula Brauer.
Zitiervorschlag
Ian Ward (2022): Ovid, in: Thomas Gutmann, Eberhard Ortland, Klaus Stierstorfer (Hgg.), Enzyklopädie Recht und Literatur,
doi: 10.17879/22049776221
URL: https://lawandliterature.eu/index.php/de/inhalt?view=article&id=34&catid=11
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